"Verschulden gering"

Verletzter Bub nicht im Kindersitz – Strafe nun erlassen

Salzburg
15.04.2011 17:43
200 Euro Strafe hätte eine Mutter aus dem benachbarten Bayern berappen sollen, weil sie ihren neun Jahre alten Sohn ohne die vorgeschriebene "Sitzerhöhung" ins Spital bringen hat wollen. Doch der Unabhängige Verwaltungssenat hob jetzt Geldstrafe und drohende Vormerkung auf, da der kleine Max trotz allem gut gesichert im Auto saß.

Es passierte bereits im Juli des Vorjahres, da war Andrea Wächter aus Bayern mit ihrem Wagen in Salzburg unterwegs. Im Fond saß Sohn Max, der so unglücklich über einen Hühnerzaun gestürzt war, dass er sich den Oberarm gebrochen hatte. Bei einer Verkehrskontrolle entdeckte eine Polizistin, dass der Bub zwar einen Sicherheitsgurt angelegt hatte, aber die vorgeschriebene Sitzauflage fehlte. Die Folge: Ein paar Tage später hielt die Mutter eine Strafverfügung der BH Salzburg-Umgebung über 200 Euro in Händen - die "Krone" berichtete (siehe Infobox).

Keine Strafe, keine Vormerkung, keine Ermahnung
Andrea Wächter legte so lange Einspruch bzw. Berufung ein, bis die Angelegenheit vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat landete. Juristin Astrid Hutter prüfte die Vorwürfe noch einmal und verkündete ihre überraschende Entscheidung: Andrea Wächter muss die auf 220 Euro aufgestockte Geldstrafe nicht zahlen, erhält keine Vormerkung, ja nicht einmal eine Ermahnung.

Dank an die "Krone"
Die Begründung: Zwar hat die Polizistin zu Recht Anzeige erstattet. Aber der Transport des Buben wäre aufgrund der Verletzung mit Kindersitz nicht möglich gewesen. Zudem war der Gurt, obwohl er nicht – wie vom Gesetz verlangt – höhenverstellbar war, ordnungsgemäß angelegt, das Verschulden also sehr gering. "Ich bin erleichtert, all die Mühe hat sich gelohnt", meinte Andrea Wächter, die auch der "Krone" dankte. "Diese Unterstützung hat mir sehr geholfen."

von Gernot Huemer, Kronen Zeitung

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