„Er sagte, ich darf bestellen, was ich brauche“, so die junge Angeklagte. So bestellte sie sich nicht nur das teure iPhone 12, sondern auch etwa Ladekabel, einen Bikini, Pullover und Kinderbücher. Mit mehreren hundert Euro belastete sie das Konto ihres Verehrers und dessen schwangerer Frau. Richterin Helga Moser spricht die Angeklagte in dem Punkt aber frei, sie muss das Geld nicht zurückzahlen. Grund dafür: Die entlastende Aussage des verliebten Mannes. Er habe ihr tatsächlich erlaubt, alles zu bestellen, was sie benötigte – auch noch einen Handyvertrag abzuschließen.
Da dies jedoch seiner ersten Aussage bei der Polizei widerspricht – damals hatte er im Beisein seiner Frau angegeben, nicht zu wissen, wer die Abbuchungen getätigt hatte – spricht ihn die Richterin der falschen Beweisaussage und der Verleumdung schuldig: 3840 Euro Strafe. Rechtskräftig.
Ein Jahr auf Bewährung
Mit dem vom jungen Tiroler bezahlten iPhone 12 erpresste die Angeklagte den Mann dann auch noch. Denn: Monatelang hatte er gebrauchte Unterwäsche von ihr gekauft. „Entweder du sagst es deiner Frau oder ich mache es“, hatte sie ihm gedroht. Sie will ihn zwei- bis dreimal erpresst und dadurch 100 bis 200 Euro von ihm bekommen haben. Er kann sich vor Gericht nur mehr an ein einziges Mal erinnern. Das senkt den Strafrahmen wiederum. Rechtskräftiges Urteil: Zwölf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1440 € für die viermal Vorbestrafte. Diesmal hat sie vor, die Zahlung ratenweise von ihrem eigenen Konto zu tätigen.
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