„An dem 10. Juni hatte er sich krank gefühlt. Zudem hatte er als Zusteller sehr viel Stress“, sprach Verteidiger Christoph Mandl von einem „einmaligen Fehltritt“ seines Mandanten. Letzteres betonte auch der Angeklagte am Dienstag beim Prozess im Landesgericht: „Es tut mir leid. Mir ging es an dem Tag nicht so gut und ich wollte den Kollegen nicht noch mehr Arbeit aufhalsen“, erzählte der unbescholtene Einheimische (23) der Vorsitzenden Ilona Schalwich-Mozes. Die Richterin stellte auch klar: „Einen einmaligen Fehltritt lass ich so nicht gelten: Es waren an einem Tag sieben Fehltritte.“ Der Ex-Postler stimmte zu: „Ich dachte, es sei nicht so schlimm.“
Rückscheine von sieben RSB-Briefen selbst ausgefüllt
Drei Wochen nach dem er die Rückscheine der sieben RSB-Briefe ausfüllte, ohne die Briefe auch zuzustellen, traten interne Post-Ermittler an ihn heran – der 23-Jährige verlor in der Folge seinen Job. „Wenn der Angeklagte einfach aus Faulheit die Briefe entsorgt hätte, wäre weniger Schaden entstanden“, betonte Schalwich-Mozes. Zwei der sieben Betroffenen mussten aufgrund abgelaufener Fristen – verursacht durch den Vorfall – Rechtsmittel in ihren Verfahren einlegen. „Wir arbeiten alle mit Rückscheinen und müssen uns darauf verlassen.“
Das nicht rechtskräftige Urteil: sechs Monate Haft auf Bewährung.
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