Strengere Regeln

Besuche erst ab 6. Aufenthaltstag im LKH erlaubt

Steiermark
05.11.2021 12:27

Die steirischen Landeskrankenhäuser verschärfen die Zutrittsregeln: Ab Montag gilt durch die neue Verordnung des Landes Steiermark 2,5-G für Patienten und Besucher, sprich: Ungeimpfte und Nicht-Genesene brauchen einen gültigen PCR-Test. Zudem sind Besuche nur noch ab dem 6. Aufenthaltstag erlaubt.

In der Vorwoche hat es die Landesregierung angekündigt, ab kommenden Montag gilt es: In den steirischen Landeskrankenhäusern ist für den Zutritt künftig ein 2,5-G-Nachweis zu erbringen. Das bedeutet, dass Mitarbeiter, Patienten und Besucher entweder geimpft, genesen oder mit einem gültigen negativen PCR-Test ausgerüstet sein müssen. Diese Verordnung gilt sowohl ambulant als auch stationär. Ausgenommen davon sind Notfälle.

Einschränkungen bei Besuchen
Darüber hinaus macht der extrem steile Anstieg der Zahlen an Corona-Infizierten ebenso wie jener an Covid-Kranken in den steirischen Spitälern erneut die Einschränkung des Besucherzugangs zu den steirischen Landeskrankenhäusern notwendig: Besuche sind erst ab dem 6. stationären Aufenthaltstag von Patienten gestattet und erfordern eine Voranmeldung. Jeweils ein Besucher pro Patient und Tag ist für jeweils höchstens 30 Minuten erlaubt. Ausnahmen sind bei Kindern, auf Palliativstationen und zur Verabschiedung von Sterbenden sowie bei gegebenem besonderen Betreuungsbedarf des Patienten möglich.

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