Drastische Vorwürfe

Das Rote Kreuz hat Ärger mit dem Arbeitsinspektor

Salzburg
04.11.2021 11:25

Laut Vorwürfen aus Reihen der Belegschaft sollen Rot-Kreuz Führungskräfte bei einer Betriebsprüfung gelogen haben. Außerdem müssten die Sanitäter ihre - mitunter kontaminierte - Dienstkleidung zuhause waschen. Das Rote Kreuz dementiert die Vorwürfe.

Schwer wiegen die Vorwürfe, die mehrere aktive und ehemalige Sanitäter gegen ihren Arbeitgeber, das Rote Kreuz Salzburg, erheben. Bei einer Betriebsprüfung durch die Arbeitsinspektion im Mai soll gelogen worden sein, um Missstände zu vertuschen. So soll behauptet worden sein, dass die Organisation die Reinigung der Dienstkleidung übernehmen würde, was auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei müssen Mitarbeiter seit jeher ihre benützte Einsatzkleidung auf eigene Faust, oftmals in der privaten Waschmaschine, reinigen.

Das brachte einen Betroffenen dazu, den Vorfall der Arbeitsinspektion zu melden. Er schreibt in einem Mailverlauf, der der „Krone“ vorliegt: „Daher fühle ich mich verpflichtet aufzuzeigen, dass gestern dem Arbeitsinspektor die Lüge aufgetischt wurde, dass die Arbeitskleidung in der Dienststelle gewaschen wird. Das war und ist bis heute nicht der Fall.“

Das verwundert, kommen Sanitäter doch tagtäglich mit Körperflüssigkeiten und anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen in Kontakt – oftmals ohne es zu wissen.

Während das in Bezug auf fast 5000 ehrenamtliche Mitarbeiter lediglich moralische und hygienische Bedenken aufwirft, ist das Vorgehen bei beruflichen Mitarbeitern klar rechtswidrig.

Das Rote Kreuz beschäftigt in Salzburg hunderte Berufssanitäter im Rettungsdienst, dem Krankentransport und – nicht zuletzt – auch den Covid-Teststraßen, welche durch das Arbeitsrecht geschützt sind.

Für die Arbeitsinspektion ein ganz eindeutiger Fall
Für Ferdinand Loidl, Chef der Salzburger Arbeitsinspektion, ist die Rechtslage klar.

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Wenn eine Kontamination mit biologischen Stoffen nicht ausgeschlossen werden kann, hat sich der Arbeitgeber um die Reinigung der Arbeitskleidung zu kümmern.

Ferdinand Loidl, Leiter der Salzburger Arbeitsinspektion

Die derzeitige Praxis sei rechtswidrig und daher „wurde dem Roten Kreuz aufgetragen, einen gesetzmäßigen Zustand herzustellen.“

Der Betriebsrat möchte „lieber nichts dazu sagen“
Der Betriebsratsvorsitzende des Salzburger Roten Kreuzes wollte auf „Krone“-Anfrage den Vorfall weder dementieren noch bestätigen. „Ich möchte lieber gar nichts dazu sagen“, so der Belegschaftsvertreter.

Für einen betroffenen Sanitäter ist die Reaktion des Betriebsrats nicht überraschend. Er spricht von einem „Klima der Angst“.

Das Rote Kreuz weist die Vorwürfe zurück
Das Rote Kreuz teilte auf „Krone“-Anfrage schriftlich mit, dass der Führungsebene nicht bekannt sei, dass bei der Betriebsprüfung die Unwahrheit gesagt worden sein soll.

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Richtig ist, dass es im Mai 2021 eine Begehung der Arbeitsstätte Dienststelle Salzburg Stadt durch das Arbeitsinspektorat Salzburg gegeben hat. Die von Ihnen genannte Angelegenheit der Begehungssituation ist uns in dieser Weise nicht bekannt.

Stellungnahme des Roten Kreuzes

In der knappen Stellungnahme, in der viele Fragen unbeantwortet blieben, betonte man, dass ausreichend Waschgelegenheiten im Betrieb zur Verfügung stehen würden. Die betroffenen Mitarbeiter bestreiten letzteres jedoch vehement.

Auch eine Geldstrafe könnte drohen
Das österreichische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer durch strenge Schutzvorschriften in den Betrieben. Bei Missständen drohen hohe Verwaltungsstrafen, wobei sich der mögliche Strafrahmen bei einer Wiederholung verdoppelt. Fraglich ist, was der Arbeitsinspektor in seiner Mängelliste beim Roten Kreuz genau notiert hat. Das Thema der Uniform-Reinigung könnte jedenfalls nicht der einzige Punkt sein, der mit dem Gesetz in Konflikt steht.

So stehen etwa für Männer und Frauen keine getrennten Umkleiden zur Verfügung. Außerdem steht jedem Sanitäter nur ein einziger Spind zur Verfügung, obwohl das Gesetz zwei fordert. Die Lebensretter sind also gezwungen, ihre Privatkleidung dort zu lagern, wo auch die kontaminierte Einsatzkleidung gelagert wird und sich neben dem anderen Geschlecht umzuziehen. Bedienstete mit befristetem Dienstvertrag erhalten außerdem gar keinen Platz in der Umkleide und sind daher gezwungen, mit ihrer getragenen Dienstkleidung den Heimweg anzutreten. In vielen Fällen auch mit dem Obus, den Rot-Kreuz-Mitarbeiter in Uniform gratis benützen dürfen.

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