Ab April in Kraft

Neue Verordnung: “Osterfeuer light” für die Steirer

Steiermark
28.03.2011 10:13
Weg vom Einzel-, hin zum Gemeinschaftsfeuer - so der Tenor der neuen Brauchtumsverordnung, die ab April landesweit gilt. Auch die "heißen Zeiten" werden stark reglementiert: Vielerorts muss das Feuer nach maximal zwölf Stunden erlischen.

Auch wenn viele Brauchtumsliebhaber jetzt wieder aufschreien werden - eine strengere Regelung für das Abbrennen von Osterfeuern macht zweifelsohne Sinn: "Bis 2007, als das generelle Verbot in der Landeshauptstadt Graz gültig wurde, war die Feinstaubbelastung an Ostersonntagen fünf bis sechs Mal höher als an normalen Tagen. Seither ist das Ausmaß weit geringer", sagen die Experten der Luftgüteüberwachung.

Konkret soll es in der grünen Mark nun ab April 2011 wie folgt aussehen: In Graz herrscht nach wie vor strenges Brauchtumsfeuer-Verbot. In Feinstaubsanierungsgebieten wie Leibnitz und Graz-Umgebung darf es künftig ein Feuer geben. Und das zeitlich beschränkt: Nur zwischen 15 Uhr am Karsamstag und 3 Uhr am Ostersonntag ist das Abfackeln von Baum- und Strauchschnitt erlaubt.

In allen anderen Gemeinden gibt es keine begrenzte Anzahl von Feuern, zu beachten sei aber auch hier das neue österliche Zeitfenster, heißt es dazu aus dem Büro von Landesrat Gerhard Kurzmann.

von Barbara Winkler, "Steirerkrone"

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