Eltern nicht gefragt

Vorwurf der Körperverletzung wegen Tätowierung

Salzburg
12.10.2021 06:00

Der Angeklagte möchte Tätowierer werden, sagt er im Landesgericht Salzburg. Dort musste er am Montag ausgerechnet wegen eines Tattoos vor der Richterin Platz nehmen. Vorwurf: Körperverletzung. Weil er laut Anklage einer Minderjährigen ein Kunstwerk auf die Haut stach, ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen.

Noch bevor sich der neunfach einschlägig vorbestrafte Salzburger in der Mitte des Verhandlungssaales 204 hinsetzte, bat er Richterin Martina Kocher, die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Richterin winkte ab: Einen Ausschluss der Öffentlichkeit gäbe es nur in Ausnahmefällen. Zudem droht ihm eine härtere Strafe wegen raschen Rückfalls.

Angeklagter bat wegen Anwalt um Vertagung
Dem Angeklagten wird nun erneut Gewalt vorgeworfen - in Form eines Tattoos: Laut Staatsanwaltschaft soll er am 27. Februar in Salzburg einer Minderjährigen ein Kunstwerk auf den linken Unterarm gestochen haben - ohne Einwilligung der Eltern. Deshalb hegt der Ankläger den Verdacht auf Körperverletzung. Zudem soll der 34-Jährige laut dem zweiten Strafantrag Tage zuvor - zwischen dem 15. und 23. Februar - einer Frau die Tätowier-Ausrüstung, zwei Handys, eine Rolex und auch eine Bankomatkarte gestohlen haben, mit der er insgesamt 3200 Euro erbeutet haben soll.

Gegenüber der Richterin zeigte sich der Mann jedoch nicht geständig: „Ich habe auf meinem Handy Beweisstücke, die entlastend sind“, betonte der Kriminelle höflich und bat um Vertagung der Verhandlung, weil er keinen Anwalt habe, und sich um einen Verfahrenshelfer bemühen wolle.

Richterin Kocher folgte der Bitte des Angeklagten und vertagte den Prozess auf den 10. November.

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