Seit seiner Jugend habe der Rollstuhlfahrer auf Pornografie zurückgreifen müssen, um seinen Sexualtrieb zu befriedigen, führt der Anwalt aus. Das sei keine Entschuldigung, erkläre aber die Taten seines Mandanten.
Konkret wurde diesem vorgeworfen, zwischen 2013 und 2020 mehr als 430 Kindesmissbrauchsbilder und 20 solcher Videos abgespeichert zu haben. Zwei der Dateien soll er mit anderen Usern geteilt haben. „Das wollte ich nicht“, so der Angeklagte. Geteilt habe er die Dateien aus Versehen, nach ihnen gesucht aber mit voller Absicht: Immer wieder seien Kinderpornos auf herkömmlichen Pornoseiten aufgeschienen. Anfangs habe er sie noch weggeklickt, aber irgendwann genauer hingesehen. Richter Norbert Hofer macht dem Mann klar: „Hinter jedem dieser Bilder steht Gewalt an und die Vergewaltigung von Kindern“, die oft ihr gesamtes Leben damit kämpften.
Absolut kein Einzelfall
In diesem Fall verhängt Hofer eine bedingte fünfmonatige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 1500 €. Der Richter verhandelt übrigens bis zu zweimal wöchentlich Kinderpornografie-Prozesse von Erwachsenen!
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