Die 21-Jährige erschien vor Gericht mit lila Strähnen und einer passenden Blume im schwarzen Haar, gab sich allerdings von Anfang an sehr aggressiv. Sie hat bereits zehn Vorstrafen, diesmal wurde ihr Vergewaltigung, schwere Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen.
"Hab ihr nur den Aschenbecher auf den Kopf g'haut"
Die junge Frau soll eine der inhaftierten Frauen systematisch gequält haben. Sie zwang sie laut Anklage zu allerhand "unappetitlichen Dingen", schlug sie immer wieder und bedrohte sie. Zu den "harmloseren" Dingen gehörte, den Aschenbecher ins Bett zu leeren und Abführmittel in den Kaffee zu geben. Von Haare anzünden wollte sie dagegen nichts wissen: "Ich hab ihr nur den Aschenbecher auf den Kopf g'haut, und da brannten noch Zigarettenstummel, daher wurden die Haare versengt", lautete die Erklärung der Angeklagten.
Schuldig fühlte sich die Grazerin nur in Hinblick auf die weniger schweren Vorwürfe und als Richter Christoph Lichtenberg ihre Angaben bezweifelte, reagierte sie ungehalten: "Ich sag überhaupt nichts mehr, mir glaubt eh keiner."
Selbst Justizwachebeamtin zitterte vor Angeklagter
Mitangeklagt war eine ehemalige Zellengenossin, die bei den Untaten weggeschaut haben soll, statt sie anzuzeigen. Als diese Zweitbeschuldigte (25) aussagen sollte, wurde die Angeklagte aus dem Saal geführt. "Frechheit", war ihr lautstarker Kommentar dazu. Die andere traute sich aber in Anwesenheit der - ehemaligen - Zellengenossin nichts zu sagen, wie übrigens auch eine Justizwachebeamtin.
Als die rabiate Gefangene draußen war, gab die 25-Jährige an, dass sich alles so abgespielt hatte, wie es in der Anklage steht, und dass sie selbst auch ein paar Ohrfeigen ausgeteilt habe. Mittlerweile wurde sie aber aus dem Gefängnis entlassen.
"Schwere Persönlichkeitsstörung"
Psychiater Martin Walzl bescheinigte der Angeklagten eine "schwere Persönlichkeitsstörung" und empfahl die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die 21-Jährige wurde schließlich am Nachmittag zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt. Der Schöffensenat verfügte für die junge Grazerin außerdem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die 25-jährige Zweitangeklagte kam mit drei Monaten bedingter Haft davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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