Die acht Angeklagten, ihre Verteidiger und ein gewaltiger Aktenberg werden im großen Schwurgerichtssaal nach einer bestimmten Ordnung untergebracht werden, damit Richter Karl Buchgraber in dem umfangreichen Verfahren den Überblick behält.
Auch für Staatsanwalt Johannes Winklhofer wird es kein geringer Aufwand, umfasst doch allein die von ihm mit Inhaltsverzeichnis versehene Anklage 244 Seiten. In dieser geht es um nicht bezahlte Finanzabgaben, manipulierte Eintrittskartenabrechnungen, die Verpflichtung von angeblich für den Verein zu teuren Spielern und nicht bezahlte Rechnungen.
Größter Teil der Anklage widmet sich Finanzvergehen
Der größte Teil der Anklage - rund 200 Seiten - beschäftigt sich mit dem Finanzvergehen. Die Angaben stützen sich auf das Gutachten von Fritz Kleiner, der diesen Schaden mit rund 8,5 Millionen Euro bezifferte. Nach Meinung des Sachverständigen war der SK Sturm Graz bereits Ende Juni 2002 zahlungsunfähig. Doch Kartnig reagierte damals nicht, sondern führte den Betrieb weiter wie gehabt und kaufte sogar teure Spieler. Die Konkurseröffnung erfolgte schließlich am 23. Oktober 2006.
Ein weiterer Vorwurf ist der schwere Betrug, und zwar einerseits in Zusammenhang mit der Verkürzung von Eintrittskartenerlösen und andererseits zum Nachteil des Landes Steiermark. Kartnig soll die Einkünfte aus dem Kartenverkauf manipuliert haben, um die Vereinsabgaben an die Bundesliga und an den steirischen Fußballverband zu minimieren. Dadurch soll für die Bundesliga ein Schaden von fast 53.000 Euro entstanden sein, dem steirischen Verband entgingen laut Anklage rund 25.000 Euro. Das Land Steiermark wiederum fiel um eine Ausfallhaftung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro um, da der Verein die Kredite, für die die Ausfallhaftung gegeben worden war, nicht zurückzahlen konnte.
Angeführt werden auch nicht bezahlte Rechnungen für "Diverses" - Tischfähnchen, Visitkarten, Dieseltreibstoff, Getränke, Hotelübernachtungen und sogar die ausständige Miete für eine ORF-Übertragungsanlage von immerhin 69.000 Euro.
21 Verhandlungstage, mehr als 40 Zeugen
Der Richter setzte vorläufig 21 Verhandlungstage bis Ende Mai an, Beginn ist immer um 9.00 Uhr. Wann es ein Urteil geben wird, lässt sich aber nicht wirklich abschätzen: Bisher sind mehr als 40 Zeugen geladen, weitere Anträge der Anwälte werden erwartet.









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