Von 1. März bis zum 31. Oktober - das sind die offiziellen Grazer Schanigarten-Öffnungszeiten. Erst im vergangenen Oktober in Kraft getreten, gibt es nun bereits die erste Ausnahme von der Regel.
"Uns wurde von der Stadt mitgeteilt, dass wir heuer erst am Tag nach dem Faschingsdienstag aufsperren dürfen", ärgert sich ein Innenstadtwirt. Vorausgesetzt, das Wetter passt, seien acht umsatzstarke Tage beim Teufel. "Wirtschaftlich ist das eine Katastrophe!"
Was ist da los? Harald Hrubisek vom Straßenamt klärt auf: Das Verbot gelte "nur am Faschingsdienstag und nur im oberen Teil der Herrengasse sowie im Bermudadreieck". Heißt im Klartext: Theoretisch könnten die Wirte ihre Gastgärten am 1. März auf-, am Rosenmontag ab-, und am Aschermittwoch wieder aufbauen. "Der Aufwand würde jedoch in keinerlei Relation zum Nutzen stehen", erklärt der Wirt, der namentlich nicht genannt werden will, dass die Praxis anders aussieht.
"Das ist keine Schikane"
Der offizielle Grund für das eintägige Gastgartenverbot ist die Sicherheit der Besucher des Umzuges und der Faschingsparty auf dem Mehlplatz, wie Hrubisek erklärt: "Wir hatten vor Jahren einmal das Problem, dass ein Unfall passiert ist und die Rettung nicht zu den Verletzten durchgekommen ist." Seither seien Gastgärten feuerpolizeilich verboten. "Das ist keine Schikane! Uns sind leider die Hände gebunden!"
14 Wirte betroffen
Und dass der Faschingsdienstag heuer nicht wie sonst in den Februar, sondern auf Anfang März falle, sei eben ein "Pech". Davon betroffen sei aber ohnehin nur eine kleine Minderheit - "14 Wirte sind es, um genau zu sein", rechnet Hrubisek vor.
von Ernst Grabenwarter, "Steirerkrone"









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