Deutsches Urteil:
Seine Freundin gab an, dass sie gegen 23.30 Uhr gemeinsam schlafen gegangen seien. Kurz nach Mitternacht sei sie durch Lärm wach geworden und konnte nur mehr mit ansehen, wie ihr Freund aus dem Schlafzimmerfenster sprang. Sie selbst konnte sich nicht den Grund dafür erklären, da es vorher keinerlei Anzeichen in irgendeiner Form gegeben habe.
Beim Eintreffen der Beamten lag der Verletzte auf dem gepflasterten Boden vor dem Wohnhaus und wurde von der Hausbesitzerin und ihrer Tochter versorgt. Er war ansprechbar, konnte aber über den Hergang des Vorfalles keine Angaben machen. Er wurde mit dem Notarztwagen ins Landesklinikum Krems eingeliefert.
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