Halt in Salzburg
Zehn Tage war der Angeklagte (23) in Quarantäne: zwischen dem 6. und 16. Dezember. Nur: Er hätte länger daheim bleiben müssen. Ohne sich zu testen ging der Krankenträger am 19. Dezember wieder in die Arbeit - ausgerechnet ins Landesspital. „Ich habe den Absonderungsbescheid nicht gut genug durchgelesen“, meinte der 23-Jährige reuig.
Nur Behörde kann Quarantäne aufheben
An jenem Dezembertag war sogar noch positiv samt einem CT-Wert unter 30 - ergo: Der Angeklagte war damals ansteckend. „Er hätte nicht arbeiten gehen dürfen, der Bescheid kann nur von der Behörde aufgehoben werden“, machte ein Beamter klar. Gerade als Krankenträger hätte er aufmerksamer sein sollen, so die Richterin. Das nicht rechtskräftige Urteil: sechs Monate bedingte Haft.
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