Auch für Patienten, Besucher und Begleitpersonen gilt in den Häusern der „tirol kliniken“ ab 19. Mai die „3G-Regel“. Die Spitäler betreten dürfen damit nur Geimpfte, Getestete und Genesene.
Weil der Schutz von Patienten, Mitarbeitern und Besuchern aber „weiterhin oberste Priorität“ habe, bleibe das generelle Besuchsverbot an der Klinik weiterhin aufrecht, informierten die „tirol kliniken“ in einer Aussendung am Dienstag.
Ausnahmen gelten weiter
Die bekannten Ausnahmen würden weiterhin gelten, etwa für Besuche palliativ betreuter, dementer oder minderjähriger Patienten. Bei einer Geburt sei weiterhin eine Begleitperson zugelassen. Laut „3G-Regel“ sind Erstgeimpfte ab dem 22. Tag bis maximal drei Monate nach der Impfung, Zweitgeimpfte und Genesene ab dem 22. Tag nach Erstimpfung bis maximal neun Monate nach der Erstimpfung von der Testpflicht befreit.
Fristen für Tests und Genesene
Bei Tests heißt es weiterhin: Professionelle Antigentest seien 48 Stunden gültig, PCR-Tests für 72 Stunden. Selbsttests seien nicht zugelassen. Ein Nachweis einer überstandenen Erkrankung befreie Personen für sechs Monate von der Testpflicht, alternativ sei auch ein Antikörper-Test zugelassen, der nicht älter als drei Monate ist.
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