Beinahe unheilbar
Dem Blasmusik- und Chorverband ist es nun gelungen, dass ab dem 19. Mai musikalische Vereinstätigkeiten, zumindest eingeschränkt, wieder möglich sind.
Auf Sänger und Blasmusiker wurde lange vergessen, nach langem Kampf wurde die Verordnung jetzt doch noch nachgebessert: Ab 19. Mai darf wieder geprobt werden - wenn auch sehr eingeschränkt. Im Probenlokal müssen pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Blasmusikverbands-Präsident Erich Riegler sagt dazu: „Natürlich ist das nur ein erster kleiner Schritt. Daher setzen wir uns wieder intensiv für die nächsten Öffnungsschritte ein, die spätestens Mitte Juni erfolgen sollen.“
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