Geblockte Lehrveranstaltungen in Kleingruppen und ausgewählte Prüfungen können an der Universität Graz ab 26. April wieder in Präsenz am Campus abgehalten werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein negativer Corona-Test oder der Nachweis einer überstandenen Infektion.
Auf Basis des kürzlich beschlossenen 2. Covid-19-Hochschulgesetzes hat das Rektorat der Universität Graz neue Richtlinien im Umgang mit Covid-19 erarbeitet. Wo es notwendig ist, sind Block-Lehrveranstaltungen als Angebot und in Ausnahmefällen Prüfungen in Präsenz möglich. Wenn sich die Corona-Lage bessert, werden schrittweise mehr Präsenzveranstaltungen angeboten.
Negativer Test oder Antikörper
Zur Sicherheit müssen alle Teilnehmer einen negativen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden), einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), den Nachweis über eine überstandene Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate (ärztliche Bestätigung beziehungsweise Absonderungsbescheid aufgrund einer Erkrankung) oder einen maximal drei Monate alten Antikörper-Nachweis vorzeigen.
„Mit diesen aktualisierten Maßnahmen wollen wir einerseits den Studierenden ermöglichen, endlich wieder mit Kollegen und Lehrenden in direkten Kontakt zu treten. Andererseits können wir mit dem vorliegenden Sicherheitskonzept auch zentrale Aspekte des Lehrbetriebs in Richtung Normalbetrieb bewegen“, erklärt die für Studium und Lehre zuständige Vizerektorin Catherine Walter-Laager.
Zweite Teststraße
Für diese Öffnungsschritte wird die Universität Graz ab 3. Mai 2021 eine zweite Corona-Teststraße einrichten und damit die Kapazität auf etwa 500 Tests pro Tag vergrößern, auch ein Online-Anmeldetool für diese Tests wird angeboten.
Für Laborübungen, Exkursionen und Sport- und sonstige Praktika sind zudem die im Schulbetrieb bewährten Selbsttests zulässig, die im Vier-Augen-Prinzip abgenommen werden dürfen. Mehr Informationen: covid-19.uni-graz.at.
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