Bekanntlich ist der deutsche Zahnarzt am 2. März positiv auf eine Coronavirus-Infektion getestet worden – samt mündlich erteilter Quarantäne-Anordnung seitens der Behörde. Dennoch hat er danach noch einen Patienten behandelt, während fünf weitere Personen in der Ordination in Bad Hofgastein waren. Und am nächsten Tag erschien er wieder in der Praxis. Deshalb wird ihm die Gefährdung anderer Personen nach §178 StGB vorgeworfen.
Neu ist, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage auszudehnt – auf den Vorwurf der Körperverletzung. Denn: Jenen Mann, denn der Mediziner zuletzt behandelt, hat sich kurz danach mit dem Coronavirus angesteckt. Auch eine Zahnarzt-Assistentin ist Tage später positiv getestet worden. Rechtlich wird interessant, inwieweit ihm ein für die Verurteilung notwendiger bedingter Vorsatz nachgewiesen werden könnte – ob er die Infektion anderer auch ernstlich für möglich hielt, obwohl er selbst bisher wenig Einsicht zu dem Thema zeigte.
Als Opfer hat sich auch der Praxis-Kollege dem Verfahren angeschlossen, vertreten durch Stefan Rieder. Verteidiger ist Kurt Jelinek. Die Urteilsentscheidung trifft Richter Peter Egger.
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