Ein Sachverständiger hat den 32-Jährigen im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersucht. Das Ergebnis: Er leidet an einer psychischen Verhaltensstörung und war an jenem Dezember-Tag nicht zurechnungsfähig. Daher kann ihm auch nicht der Vorwurf des versuchten Mordes gemacht werden: Die Salzburger Staatsanwaltschaft brachte einen Antrag auf Einweisung in eine geschlossene Anstalt ein. In den nächsten Wochen werden Geschworene im Rahmen einer Verhandlung darüber entscheiden müssen. Verteidigt wird der Mann von Klaus Waha.
Seit der Tat Anfang Dezember befindet sich der 32-Jährige ohnehin in der Nervenklinik. Neffe und Onkel lebten in unterschiedlichen Wohnungen im selben Wohnhaus. Der 32-Jährige stach gleich mehrmals mit dem 22-Zentimeter-Messer zu.
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