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Was bei der Anmeldung zur Impfung zu beachten ist

Tirol
29.01.2021 14:20

Ab dem 1. Februar können sich die Tirolerinnen und Tiroler online für eine Corona-Impfung vormerken lassen. Wie funktioniert diese Anmeldung? Wer kann sich registrieren lassen? Wer nicht? Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Wer kann sich ab 1. Februar auf der Internet-Seite www.tirolimpft.at vormerken lassen?
Impfwillige Personen, die in Tirol wohnhaft oder berufstätig sind und eine österreichische Sozialversicherungsnummer haben, können sich vormerken. Die Anmeldung ist vor allem für drei Gruppen gedacht: Personen mit Vorerkrankungen (Risikopatienten), deren Arzt keine (!) eigene Impf-Liste führt – eine Absprache mit dem Arzt ist dabei wichtig. Diese Personen sollen noch im ersten Quartal eine Impfung erhalten. Vormerken lassen können sich auch Personen im Alter zwischen 65 und 80 Jahren (Impfung voraussichtlich ab April) und Personen unter 65 Jahren (Impfung voraussichtlich ab Mai oder Juni).

Wer muss sich nicht über das Online-Vormerksystem anmelden?
Personen über 80. Diese werden über die Gemeinden kontaktiert oder sind bereits in Pflegeheimen geimpft worden. Auch nicht z. B. medizinisches Personal und mobile Pflegekräfte. Diese werden über Arbeitgeber bzw. öffentliche Hand zur Impfung eingeladen.

Können auch Kinder angemeldet werden?
Nein! Derzeit ist kein Covid-19-Impfstoff für Kinder unter 16 oder 18 Jahren – je nach Impfstoff – zugelassen.

Wie funktioniert die Anmeldung?
Konkret werden im ersten Schritt die Impfwilligkeit sowie die Präferenzen für den Ort der Impfung (Impfstationen in fast allen Landesteilen und bei rund 500 niedergelassenen Ärzten) sowie persönliche Angaben vermerkt. Eine Vormerkung ist für die eigene Person und für Angehörige bzw. für Vertrauenspersonen möglich. Nur in Ausnahmefällen kann eine Vormerkung auch über die Gesundheitshotline 1450 erfolgen (bei Personen ohne Internet und ohne Angehörige oder Vertraute, die die Online-Vormerkung vornehmen können).

Muss ich einen konkreten Wunschtermin für die Impfung angeben?
Nein, es handelt sich um eine unverbindliche Vormerkung. Eine konkrete Terminbuchung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Wie geht es nach der Vormerkung weiter?
Die Daten werden an die entsprechenden Impfstandorte übermittelt. Die vorgemerkten Personen erhalten Informationen, sobald die Impfstoffe verfügbar oder weitere Terminbuchungen möglich sind. „Der Zeitpunkt der einzelnen Vormerkungen hat absolut keinen Einfluss auf eine allfällige Reihung“, betont Elmar Rizzoli, der Leiter des Corona-Einsatzstabes in Tirol.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich diverse Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfung habe?
Die Informations-Hotline zum Coronavirus der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) steht kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung: 0800 555 621. Ebenso die Hotline des Landes Tirols unter 0800 80 80 30.

Claudia Thurner, Kronen Zeitung

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