Ein Gastronom hat sich am Freitag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Steuerhinterziehung verantworten müssen. Dem bisher unbescholtenen Mann wurde vorgeworfen, er habe als Geschäftsführer von zwei Lokalen in der Stadt Salzburg die Abgaben an das Finanzamt in den Jahren 2010 bis 2015 durch unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen um 182.850 Euro verkürzt oder zu verkürzen versucht. Der Salzburger beteuerte seine Unschuld.
Laut Anklage wurde das Kassensystem manipuliert. Zum Teil seien Tischrechnungen nachträglich storniert worden, sagte der Staatsanwalt. Er stellte zudem einen Antrag auf eine Verbandsgeldbuße gegen die Firma des Beschuldigten, da auch diese von den Abgabenverkürzungen profitiert habe.
Der Gastronom bestritt die Vorwürfe. „Er hat nie irgendetwas manipuliert“, erklärte sein Verteidiger Andreas Schöppl. Die vom Finanzamt gezogenen Schlüsse aus dem Computerprogramm seien falsch, betonte der Rechtsanwalt. Warum es Lücken in sogenannten „Rechnungs- und Journal-Its“ gegeben habe und wie es zu Uhrzeitdifferenzen bei Journalabbuchungen gekommen sei, wisse er nicht, antwortete der Angeklagte auf die Fragen der vorsitzenden Richterin des Schöffensenates zum Thema „Kassenführung- und Kassenmanipulation“.
Er habe auch nicht gewusst, dass es für das „Kassa Touch System“ ein zweites Programm gegeben habe, sagte der Gastronom. „Wie das System im Hintergrund funktioniert, wusste ich als Nutzer nicht. Ich habe mich darauf verlassen, dass dieses hochwertige System zertifiziert ist und dass alles korrekt ist, wie es verlangt wird.“ Ein Zeuge werde berichten, dass die Lücken „systemimmanent sind“, erklärte der Verteidiger. Der Prozess wird vermutlich zur Einholung eines Gutachtens vertagt.
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