Der 30-Jährige brach in die Bar ein, weil er laut seiner Aussage Geld für die Heimreise brauchte. Während ein Landsmann vor dem Lokal alles beobachtete, nahm er aus einer Kassa 380 Euro und trieb sich noch eine Stunde in dem leeren Lokal herum. Dann tauchte eine Bekannte des Lokalbesitzers auf, die die Schmutzwäsche abholen wollte. "Ein Freundschaftsdienst, der beinahe tödlich geendet hätte", so Staatsanwalt Andreas Lenz.
Denn der Karate- und Kickbox-Meister - er gewann in Rumänien bereits Landesbewerbe - habe sofort so heftig zugeschlagen, dass die Frau blutüberströmt zu Boden gefallen sei. Als sie schrie, habe er weiter auf das wehrlose Opfer eingeschlagen. "Ich habe gehofft, dass sie einschläft", meinte der Beschuldigte dazu.
DNA-Spuren auf Bierflasche
Dann floh der Mann laut Anklage zusammen mit seinem Komplizen, dessen Namen er nun preisgab. Als er Monate später gefasst wurde, leugnete der Rumäne die Vorwürfe. Allerdings fanden sich seine DNA-Spuren auf einer Bierflasche, aus der er im Lokal getrunken hatte.
Die Frau, die er zusammengeschlagen haben soll, arbeitet als Krankenschwester und war nach ihrem Nachtdienst in das Lokal gekommen. Sie konnte sich bei der Verhandlung noch an vier Schläge erinnern, dann war sie offenbar ohnmächtig geworden. Sie war davon überzeugt, dass der Rumäne sie töten wollte. Hätte er nur flüchten wollen, hätte er sie ganz leicht zur Seite stoßen und bei der Türe hinaus laufen können, meinte das Opfer.
Verletzte wurde acht Stunden operiert
Nachdem die Verletzte gefunden worden war, wurde sie mehr als acht Stunden operiert, denn sie hatte außer einer Gehirnblutung auch mehrere Brüche im Gesichts-und Kopfbereich davon getragen. Nach wie vor leidet sie unter einem schweren Trauma.
Der Staatsanwalt hatte einen versuchten Mord angeklagt, was die Geschworenen mit sechs zu zwei Stimmen verneinten. Sie entschieden einstimmig, dass es sich in diesem Fall um eine absichtliche schwere Körperverletzung gehandelt habe. Doch sowohl Ankläger als auch der Rumäne waren mit dem Urteil nicht zufrieden und kündigten Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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