Nach Vogelgrippe-Alarm

Keine strenge Stallpflicht für steirische Hühner

Steiermark
09.12.2020 06:00

Vogelgrippe, Stallpflicht - das ist der Albtraum für steirische Hühnerhalter, speziell für die kleinen, deren Ställe nicht darauf ausgerichtet sind und die ihre Tiere artgerecht halten wollen. 60 Gemeinden sind schon Risikogebiet. Die gute Nachricht: Heuer gibt es Erleichterungen für Halter, weiß Landesveterinär Peter Wagner.

2493 Betriebe mit 460.000 Hühnern sind in 60 Gemeinden von der Vogelgrippe-Prävention betroffen. Wie kam es dazu?
Peter Wagner: Die Gebiete wurden eingerichtet, weil es im umgebenden Europa, in Deutschland, Ungarn, Kroatien Slowenien, zu Vogelgrippefällen gekommen ist. Daher die Vorsichtsmaßnahme, auch wenn es in Österreich bislang keinen Fall gab.

Zuletzt hatten wir Stallpflicht im Jahr 2017, und sie hat zu ganz großem Unmut und fast Verzweiflung speziell bei privaten Hühnerbesitzer geführt. Deren Ställe nicht für monatelange Haltung ausgerichtet sind. Viele Tiere wurden deswegen sogar geschlachtet.
Diesmal gibt es eine echte Erleichterung für Geflügelhalter. In erster Linie müssen Futter und Wasser so verabreicht werden, dass Wildvögel nicht dazu kommen bzw. ihren Kot nicht darin absetzen können.

Das heißt, man muss die Hühner nicht zwingend einsperren, sondern nur das Futter dementsprechend absichern? Und höchste Vorsicht in Richtung Hygiene walten lassen?
Ganz genau. Futter und Wasser muss im Stall, in einem Unterstand oder anderwertig geschützt sein.

Warum ist in manchen Jahren Vogelgrippe ein Thema, dann wieder gar nicht?
Wie sie sich verbreitet, dazu versucht man epidemiologische Erhebungen zu machen. Den Ursprung hat sie vermutlich in Afrika, dann hat das Virus seinen Weg über die Türkei Richtung Russland und über die typischen Zugvögelrouten nach Westeuropa gefunden. Meistens entlang von Flüssen. Daher sind auch steirische Gemeinden an der Mur derzeit von den Präventionsmaßnahmen betroffen. Auf Menschen ist die Vogelgrippe definitiv nicht übertragbar.

Was passiert, wenn ein Fall auftritt? Dieser muss den Behörden gemeldet werden. Die Folgen sind rigoros, der gesamte Bestand wird getötet, um den betreffenden Betrieb wird eine Schutz- und Überwachungszone errichtet.

Wer tote Wasser- oder Raubvögel findet, muss das also melden?
Ja, dann gibt es eine Obduktion, wobei jeder Tod natürlich andere Ursachen haben kann.

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