Lebenslange Haftstrafe

Elenas „Retter in der Not“ wegen Mordes verurteilt

Steiermark
11.11.2020 18:07

Elena wollte nicht sterben - dessen sind sich die Geschworenen in Graz sicher. Ihr Peiniger wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und wird eingewiesen.

„Sie wollte sterben und ins Paradies. Ich wollte ihr dabei helfen, das habe ich versprochen“, erzählt der Angeklagte Steirer Manfred H. (42) immer wieder schluchzend den Geschworenen im Grazer Straflandesgericht. „Heute weiß ich, ich hab' falsch gehandelt. Falscher geht es gar nicht“, bereut der 42-Jährige seine Tat. 

Unerwiderte Liebe
Und die gleicht einer Horror-Geschichte: Erst drei Monate lang kannte der Mann die 16-jährige Elena. Sie war mit ihrem Vater nach Deutschlandsberg gezogen und lebte fortan Tür an Tür mit dem Angeklagten. Er verliebte sich in das hübsche Mädchen, verbrachte viel Zeit mit ihm. Seine Gefühle erwiderte sie jedoch nicht, klagte vielmehr über einen Jungen, den sie zurückhaben wollte.

Außer ihm sollte sie niemand haben können
Das soll Manfred H. laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher nicht ertragen haben: „Er konnte sie nicht haben, deswegen sollte das auch kein anderer.“ Das sei auch das Mordmotiv gewesen. Tatsache ist, dass der Steirer das Mädchen erstickte.

Dass sich Elena tatsächlich das Leben nehmen wollte, können auch ihre Freunde nicht glauben. „Sie war lebensfroh, eine gute Schülerin, die sogar gearbeitet hat, um für später zu sparen“, erzählt eine ehemalige Liebschaft. Dass Elena Angst vor ihrem Nachbarn gehabt habe, erzählt eine weitere Freundin. Anzeige wollte sie aber keine machen, da sie ihm Geld schulde.

Zitat Icon

Wer ein 16 Jahre altes Mädchen im Liebeskummer erwürgt, ist nicht sein Retter in der Not, sondern ein Mörder.

Staatsanwalt Hansjörg Bacher

„Das Mädchen wurde von allen Zeugen als lebensfroh, fröhlich und kontaktfreudig beschrieben. Nur eine Person hat gesagt, sie ist lebensmüde: ihr Mörder!“, sagt Staatsanwalt Bacher in seinem Schlussplädoyer.

Lebenslang und Einweisung
Auch für die Geschworenen stand rasch und einstimmig fest, dass es Mord war. Lebenslang und Einweisung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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