Belastung der Umwelt

Freispruch für zwölf steirische Schweinebauern

Steiermark
05.11.2020 14:03
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Am Grazer Straflandesgericht wurden am Donnerstag zwöf steirische Schweinebauern vom Vorwurf der Beeinträchtigung der Umwelt freigesprochen. Das Urteil ist nichts rechtskräftig

Zwölf steirische Landwirte sind am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht vom Vorwurf der Beeinträchtigung der Umwelt freigesprochen worden. Sie waren beschuldigt worden, durch nicht ordnungsgemäße Tierhaltung gegen das Bundesluftreinhaltegesetz und das Wasserrechtsgesetz verstoßen zu haben. Verursacher der Verunreinigungen soll die Gülle gewesen sein. Die Schweinebauern hatten sich nicht schuldig gefühlt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft warf den Landwirten vor, von Anfang 2015 bis Mitte November 2018 in der Gemeinde Murfeld (Bezirk Südoststeiermark) die Luft durch ausgehende Emissionen so verunreinigt haben, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Menschen möglich gewesen wäre.

Zusätzlich wurden sie beschuldigt, gegen das Wasserrechtsgesetz verstoßen zu haben: Sie sollen den Boden durch die Überdüngung ihrer landwirtschaftlichen Flächen mit Schweinegülle und stickstoffhaltigem Mineraldünger so verunreinigt haben, dass dadurch eine Verschlechterung des Bodens und in der Folge des Grundwassers entstehen könnte. Eine Anzeige der Umweltanwältin hatte zur Anklage geführt.

Der Staatsanwalt kündigte Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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