Mit schweren Gesichtsverletzungen hatte die Mallorca-Party für einen damals 32-jährigen Justizwachebeamten geendet. Er war wie aus heiterem Himmel von zwei jungen Männern attackiert worden, hatte einen Faustschlag kassiert und war zu Boden gerissen worden. Die Täter wurden noch im selben Jahr schuldig gesprochen, kassierten Bewährungsstrafen und wurden zudem zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet.
Aber das Opfer ging einen Schritt weiter, zeigte mit dem NÖAAB einen der drei Co-Veranstalter an. Mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Wien hat zuletzt die Berufung der VP-Teilorganisation abgewiesen, nun geht es um die Schadenshöhe. Im Mittelpunkt des Prozesses stand das für die Party engagierte Sicherheitsunternehmen – das nämlich „nur“ ein Eventmanagement-Betrieb ist. Es hätte daher kein Teilsicherheitskonzept erstellen dürfen, das zudem laut Gutachter mangelhaft war.
Seitens des NÖAAB betont man, dass man bereits Regressforderungen gegenüber der Firma angemeldet habe. Zugleich schiebt man die Verantwortung weiter: „Die Gemeindegruppe hat im besten Glauben eine Sicherheitsfirma beauftragt. Das eingebrachte Sicherheitskonzept wurde zudem von den Behörden genehmigt.“ Aus dem Würflacher Rathaus heißt es jedenfalls, dass das Konzept schlüssig ausgesehen habe. Man habe aber nicht überprüft, ob das Unternehmen dazu befugt war. „In der Region wird ja schon länger mit dem Unternehmen zusammengearbeitet. Uns wurde die Firma etwa auch von der Polizei empfohlen“, betont Amtsleiter Peter Samwald. Bei der Exekutive zeigt man sich darüber erstaunt: „Wir haben vielleicht generell einmal die gute Zusammenarbeit gelobt, die Firma aber sicher nicht für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts empfohlen.“
Thomas Werth, Kronen Zeitung
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