17.10.2020 12:09 |

Vorsichtsmaßnahme

Unfallkrankenhaus erlässt nun auch Besuchsverbot

Das Unfallkrankenhaus hat aufgrund der steigenden Anzahl der Neuinfektionen ein weitgehendes Besuchsverbot erlassen. Am Samstag reagierten auch die Landeskliniken auf die verschärfte Situation. 

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Aufgrund der steigenden Anzahl der Neuinfektionen gilt nun auch im Unfallkrankenhaus in der Stadt Salzburg ein weitgehendes Besuchsverbot. Der Träger, die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), informierte darüber in einem Facebook-Posting. Das Verbot gilt bis auf weiteres. Ausnahmen werden nur in Einzelfällen in Absprache mit dem Personal genehmigt. Damit sind ab sofort keine Begleitpersonen für die Erstaufnahme und Wiederbestellung von Patienten gestattet. Von der Regelung ausgenommen sind ausschließlich gehbehinderte Personen oder Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren. 

Auch die die Landeskliniken setzten am Samstag einen ähnlichen Schritt für das Spital in Tamsweg. Es handle sich dabei um eine reine Vorsichtsmaßnahme, konkreten Anlassfall gebe es keinen. „In Tamsweg haben wir ein einziges großes Gebäude. Wenn das Virus dort reinkommt, könnte es sich rasch ausbreiten“, betont der Kliniksprecher.

Das Besuchsverbot gilt ab heute, Samstag, bis auf Weiteres. Ausnahmen sind nur für Väter in der Geburtenstation und für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Palliativsituationen möglich - für diese Bereiche gilt nach wie vor die generelle Besuchsregelung der Salzburger Landeskliniken: ein Besuch pro Patientin bzw. Patient für eine Stunde pro Tag. Zuvor erließen bereits das Uniklinikum in Salzburg-Mülln und das Krankenhaus-Hallein ein Besuchsverbot. 

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