Zahlung an Republik

Im Schilcher war Ribiselmus: Winzer verurteilt

Steiermark
08.10.2020 15:53

Ein steirischer Winzer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht nach vier Jahren Prozess nicht rechtskräftig wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 2400 Euro Geldstrafe und zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Außerdem soll er 100.000 Euro an die Republik Österreich und eine Verbandsgeldstrafe von 3500 Euro zahlen. In seinem Schilcher wurde Ribiselmus nachgewiesen. Der Angeklagte sprach von Sabotage oder Verunreinigung, was der Gutachter aber ausschloss.

Die „steirische Antwort auf Bellini“ hätte es werden sollen, tatsächlich wurde es ein finanzielles Debakel. Bei dem renommierten Winzer wurden nämlich im Schilcher Spuren von Ribiselmus gefunden - damit war die Bezeichnung „Wein“ verboten, es hätte nur als „weinhaltiges Getränk“ verkauft werden dürfen.

Sabotage vermutet
Der Angeklagte gab an, nie Fruchtmus in seine Produkte gemischt zu haben. Er vermutete einen Sabotageakt von neiderfüllten Konkurrenten, oder allenfalls eine Verunreinigung. In seinem Betrieb stellte er nämlich auch Ribiselmus her, das aber extra in Gläser abgefüllt wurde.

Zur Demonstration brachte er einen Geschenkkarton zur Verhandlung mit: Zwei Flaschen Schilchersekt und eben ein Gläschen Ribiselmus befanden sich darin und hätten einen ähnlichen Drink wie den berühmten Bellini ergeben sollen.

Weinbauer brachte Fall selbst ins Rollen
Dass sich in seinen Schilcher-Produkten Fruchtmus befand, war aufgeflogen, weil bei einer Kontrolle Spuren von Weindirektträger-Farbstoff gefunden wurden, was lediglich eine Verwaltungsstrafe von 200 bis 250 Euro nach sich gezogen hätte. Der Weinbauer selbst schickte aber zur Abklärung weitere Proben an ein Labor, wo dieser Stoff nicht mehr gefunden wurde, dafür die Spuren von Ribisel. „Niemand, der etwas zu verbergen hat, wird so etwas tun“, war der Verteidiger überzeugt.

Lage durch Corona „düster“
Der Beschuldigte handelte sofort: „Wir haben alles zurückgeholt, von Burgenland bis Vorarlberg“, erzählte der Angeklagte. Die Firma Spar habe ihn komplett ausgelistet, mit allen Produkten, nicht nur mit dem verdächtigen Schilcher. Im Vorjahr habe sein Betrieb einen Verlust von 50.000 Euro gemacht, heuer habe man zumindest auf eine ausgeglichene Bilanz gehofft. „Wie schaut es jetzt durch Corona aus?“, fragte Richterin Elisabeth Juschitz. „Düster“, antwortete der Befragte. Derzeit laufe der Vertrieb vor allem online und über einige Händler, die die Gastronomie beliefern würden.

Keine Gesundheitsgefahr
Der Sachverständige führte aus, dass die beanstandeten Produkte nicht als Wein bezeichnet werden hätten dürfen, sie hätten als „weinhaltiges Getränk“ deklariert werden müssen. Der Zusatz von Ribiselmus sei in keiner Weise gesundheitsschädlich gewesen, die größte Veränderung sei beim Geruch bemerkbar gewesen. Die Sabotage-Version schien der Richterin nicht logisch: „Wenn ich jemandem schaden will, mache ich etwas, das sofort auffällt. Ich würde auch eher versuchen, das Produkt zu verschlechtern, nicht zu verbessern.“

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