An Hitlers Geburtstag

Glückwunschposting: Schuldspruch für FPÖ-Politiker

Niederösterreich
19.08.2020 12:11

„Herzlichen Glückwunsch an jene die heute Geburtstag haben“ - dieses Posting hatte der ehemalige Klubobmann der FPÖ Niederösterreich, Martin Huber, am 20. April 2014 - am 125. Geburtstag von Adolf Hitler - auf Facebook veröffentlicht. Am Mittwoch wurde der 50-Jährige für schuldig erachtet - und zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt.

Den Vorwurf des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz sowie jegliche Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut hatte Huber im Verlauf der Hauptverhandlung stets bestritten. Kenntnis von Hitlers Geburtsdatum hatte der Ex-Klubobmann zwar, als er das Posting auf Facebook absetzte, habe er aber „nicht daran gedacht“, so Huber. Gepostet wurde der Eintrag am 20. April 2014 um 0.14 Uhr. Er habe aber weder auf die Uhrzeit noch auf das Datum geschaut, sagte Huber.

Gepostet habe er den Glückwunscheintrag in Hinblick auf die damals bevorstehenden Gemeinderatswahlen, sozusagen als Versuch, betonte der Mandatar. „Um besonders leutselig zu wirken?“, stellte der vorsitzende Richter in den Raum. „Um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen“, entgegnete der ehemalige FPÖ-Politiker. Die Reaktionen etwaiger Geburtstagskinder auf den Eintrag seien allerdings „nicht berauschend“ gewesen, daher habe er in der Folge auf persönliche Glückwunschkarten umgestellt.

Staatsanwaltschaft ortet politisches Kalkül
Für die Staatsanwaltschaft waren dies Schutzbehauptungen. „Ich glaube, dass Huber aus politischem Kalkül gehandelt hat, um andere Personen, die dieser Gesinnung angehören, zu unterstützen“, hob die Staatsanwältin hervor. Die Vertreterin der Anklagebehörde führte außerdem ins Treffen, dass der 50-Jährige das entsprechende Posting trotz der öffentlichen Diskussion bisher nicht gelöscht hat. Eine Löschung wäre aus Hubers Sicht aber ein Schuleingeständnis gewesen.

Die Geschworenen bejahten schlussendlich den Verstoß gegen Paragraf 3g Verbotsgesetz im Verhältnis von fünf zu drei, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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