Geldstrafe

Supermarkt-Betreiber ließ nachts einkaufen

Salzburg
05.08.2020 07:00
Der 27. Juli 2019, ein Samstag. Gegen 21.15 Uhr beobachtet ein Polizist, wie Araber mit vollen Einkaufstaschen ein Lebensmittelgeschäft verlassen. 600 Euro Strafe setzt es für den Ladenbesitzer: Weil er gegen das Öffnungszeiten-Gesetz verstoßen hat. Das Landesverwaltungsgericht reduzierte die Geldstrafe um die Hälfte.

Es waren etwa 20 bis 25 Personen, die der Betreiber auf deren Bitten hin, in den Pinzgauer Supermarkt ließ. Zum Einkaufen, und das um 21.15 Uhr nachts. Nicht das erste Mal, wie ein Polizist dem Verwaltungsrichter erzählte und auf Beschwerden verwies. Zu dem Ende 2015 eröffneten Supermarkt gehört auch ein Cafe und ein Bistro: So argumentiert der Betreiber, dass der Warenverkauf im Rahmen des Gastgewerbes erfolgte.

Sechs einschlägige Vormerkungen bei BH

Dem entgegnete das Landesverwaltungsgericht: Verkaufsstellen für den Kleinverkauf von Waren dürfen an Samstagen nämlich nur von 6 bis 18 Uhr offen haben. Auch nur eine kurzzeitige Ladenöffnung ist nicht rechtens. Erschwerend wurden sechs einschlägige Vormerkungen gewertet. Doch da der Mann für fünf Kinder sorgepflichtig ist und Sozialhilfe bezieht, und nur unterdurchschnittlich verdient, reduzierte das Gericht die Geldstrafe von 600 auf 300 Euro.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Salzburg



Kostenlose Spiele