Es waren etwa 20 bis 25 Personen, die der Betreiber auf deren Bitten hin, in den Pinzgauer Supermarkt ließ. Zum Einkaufen, und das um 21.15 Uhr nachts. Nicht das erste Mal, wie ein Polizist dem Verwaltungsrichter erzählte und auf Beschwerden verwies. Zu dem Ende 2015 eröffneten Supermarkt gehört auch ein Cafe und ein Bistro: So argumentiert der Betreiber, dass der Warenverkauf im Rahmen des Gastgewerbes erfolgte.
Sechs einschlägige Vormerkungen bei BH
Dem entgegnete das Landesverwaltungsgericht: Verkaufsstellen für den Kleinverkauf von Waren dürfen an Samstagen nämlich nur von 6 bis 18 Uhr offen haben. Auch nur eine kurzzeitige Ladenöffnung ist nicht rechtens. Erschwerend wurden sechs einschlägige Vormerkungen gewertet. Doch da der Mann für fünf Kinder sorgepflichtig ist und Sozialhilfe bezieht, und nur unterdurchschnittlich verdient, reduzierte das Gericht die Geldstrafe von 600 auf 300 Euro.
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