Bei EU-Kommission

WWF kündigt Beschwerde wegen Kraftwerksprojekt an

Tirol
23.07.2020 21:00

Wegen sechs Kraftwerksprojekten an den Zubringern zur Isel in Osttirol hat die Naturschutzorganisation WWF eine Beschwerde an die EU-Kommission angekündigt. Die Organisation sah eine „unzureichende Umsetzung der Naturschutzziele der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie“ und warf dem Land Tirol am Donnerstag eine „kurzsichtige Verfahrens- und Prüfungspraxis“ vor.

Gleich sechs Kraftwerksprojekte würden an den Isel-Zubringern forciert, eines sogar direkt am Hauptfluss, so der WWF in einer Aussendung. „Der Wildwuchs an Kraftwerksvorhaben in Osttirol bedroht eines der letzten großen Gletscherflusssysteme der Alpen“, schlug WWF-Gewässerschutzexperte Gerhard Egger Alarm. Die schwarz-grüne Landesregierung müsse daher ihre internationalen Schutzverpflichtungen ernst nehmen und den Wasserkraftausbau im Isel-Gebiet einschränken. Die Isel und Teile ihrer Zubringerflüsse war im Jahr 2015 als Natura-2000-Schutzgebiet ausgewiesen worden. Der WWF ortet jedoch nichtsdestotrotz eine immer stärkere Verbauung ihres Einzugsgebiets.

Land verteidigt Vorgehen
Die Tiroler Landesregierung betonte nach Ankündigung der EU-Beschwerde des WWF die Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens in der Causa. „Die Verfahren werden nach den gesetzlichen Vorgaben geführt, europarechtliche Vorschriften und Richtlinien werden beachtet“, erklärte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP). Dies sei von den Höchstgerichten auch nicht beanstandet worden. Zudem werde in den Verfahren die - seitens der Europäischen Kommission bestätigte - Ausweisung des Natura-2000-Gebietes zugrunde gelegt, so Geisler. „Es steht dem WWF frei, die Entscheidungen auf europarechtlicher Ebene nochmals prüfen zu lassen“, meinte der ÖVP-Politiker.

Geisler: „Verfahren wurden genehmigt“
Bei dem von der Naturschutzorganisation beanstandeten Projekt Kraftwerk Schwarzach handle es sich um ein Ergänzungsprojekt - den Einbau eines zweiten Maschinenstranges betreffend. Dabei sei um die wasserrechtliche Bewilligung einer Begleitmaßnahme angesucht worden. Diese sei von der zuständigen Wasserrechtsbehörde auch genehmigt worden. „Die durchgeführten naturschutzrechtlichen Verfahren wurden ebenfalls genehmigt und sowohl im ordentlichen als auch außerordentlichen Instanzenzug bestätigt“, ließ Geisler wissen.

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