Bei dem tragischen Unfall im Gemeindegebiet von Hallwang krachte ein ADAC-Fahrer mit seinem Abschlepp-Lastwagen gegen den Pkw eines Solo-Tänzers und Choreographen, der zuvor auf ein anderes Auto aufgefahren war. Die Folge: Zwei Insassen im Opel des Tänzers erlitten tödliche Brustkorbquetschungen und verbrannten im Wrack. Der Künstler selbst wurde schwer verletzt, er lag sechs Wochen im künstlichen Koma. Die Insassen in dem Wagen vor ihm kamen mit leichten Blessuren davon.
Urteil vom Oberlandesgericht aufgehoben
Die beiden Lenker wurden zunächst im März 2006 von einem Strafrichter wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von jeweils 2.400 Euro verurteilt. Das Oberlandesgericht Linz hob das Urteil zur weiteren Beweisaufnahme auf. Es wurde ein Kfz-technisches Ergänzungsgutachten angefordert, das nun nach drei Jahren Wartezeit vorlag.
Zu schnell unterwegs
Der Sachverständige Gerhard Kronreif referierte am Dienstag vor Einzelrichterin Gabriele Glatz: Demnach "wäre der Lkw gerade noch kollisionsfrei vor der Kollisionsstelle zum Stillstand gekommen", wenn der ADAC-Fahrer mit der für Lkws erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gefahren wäre und rechtzeitig reagiert hätte. Der Gutachter errechnete aber eine Ausgangsgeschwindigkeit von 97 bis 101 km/h.
Für den gerichtsmedizinischen Gutachter Harald Meyer bestand kein Zweifel, dass der Heckanprall des Lkw die tödlichen Verletzungen der zwei Freunde des Tänzers, die auf der Rückbank saßen, verursacht hatte. Der Anprall des Opels auf das Auto davor habe "keinesfalls" zu den tödlichen Verletzungen geführt.
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