Zwei Prozesse

Sieben Jahre Haft für unbelehrbaren Räuber (19)

Salzburg
06.05.2020 18:44

Zwei Raubüberfälle im Spätherbst 2019 standen Mittwoch am Verhandlungsplan des Landesgerichtes Salzburg. Tatorte waren eine Tankstelle und ein Supermarkt in Maxglan. Fünf Angeklagte zwischen 18 und 20 Jahren kassierten unbedingte Haftstrafen. Einer, der alle Vorwürfe leugnete, soll jetzt sieben Jahre absitzen.

Überfall auf Tankstelle: Es war der Abend des 2. Dezember 2019 als zwei vermummte Täter die Jet-Tankstelle in Maxglan stürmten. „Einer war bewaffnet. Es wurden auch Schüsse auf den Boden abgefeuert“, unterstrich Staatsanwalt Leon Atris Karisch . Mit 2500 Euro entkamen sie damals. Ein Syrer (19) hatte zuvor die Lage ausgekundschaftet – es handelte sich um den einschlägig vorbestraften Bestimmungstäter. Er hat laut Anklage einen Österreicher (20) und einen Georgier (18) überzeugt, die Tankstelle zu überfallen. Und im Schwurgerichtssaal war er der Einzige, der alle Vorwürfe bestritt. Anders als die unmittelbaren Täter: Da ging es nur um die Strafhöhe, so Kurt Jelinek, Verteidiger des 20-Jährigen: „Mein Mandant war verzweifelt und hatte Schulden.“ Der Jüngste, ebenfalls einschlägig vorbestraft, wirkte verwirrt: Obwohl sein Verteidiger von einem Geständnis sprach, entgegnete der Georgier auf Nachfrage von Richterin Verena Wegleiter nur: „Ich wollte in der Tankstelle etwas kaufen.“ Nach Rücksprache mit seinem Rechtsbeistand gab auch er den Vorwurf zu.

Geständnisse wirkten sich auf Strafhöhe aus
Dementsprechend fielen die Urteile aus: Der Ideengeber kassierte gleich sechs Jahre unbedingte Haft plus ein weiteres Jahr aus einer bereits erfolgten Verurteilung. Der Österreicher erhielt drei Jahre und der Georgier zweieinhalb Jahre Gefängnisstrafe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Überfall auf Billa: Mit einer täuschend echt aussehenden Waffe stürmten laut Anklage zwei bullige Iraker (beide 20, beide arbeitslos und unbescholten) am 16. November den Billa-Supermarkt in der Rosengasse und entkamen mit 3500 Euro Beute. Jetzt, vor Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, gab aber nur einer der beiden Angeklagten das Verbrechen zu: „Es war aber keine richtige Waffe, sondern eine Spielzeugpistole aus Plastik“, machte der Geständige klar, sprach auch von Geld-Motiven und einem „spontanen“ Entschluss. Die Richterin sprach das Duo schuldig: Drei Jahre Haft für denjenigen, der leugnete. Und zwei Jahre und drei Monate für den Geständigen. Nicht rechtskräftig.

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