Aufgrund der anhaltend trockenen und warmen Witterung der vergangenen Wochen und der Tatsache, dass nach wie vor keine größeren Niederschläge zu erwarten sind, haben die Bezirkshauptmannschaften Innsbruck-Land und Landeck jeweils eine Schutzverordnung hinsichtlich der erhöhten Waldbrandgefahr erlassen.
Darin sind ab sofort jegliches Feuerentzünden und das Rauchen im Wald verboten. Das betrifft auch die Zweckfeuer, zu welchen unter anderem das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen im Nahbereich des Waldes und das Verbrennen von Rinde und Äste zum Zweck der Borkenkäferbekämpfung zählen. „Der Monat April ist im Jahreslauf der Monat mit den meisten Waldbränden. Auch heuer hat es bereits einige Waldbrände gegeben, die hohe Einsatzkosten verursacht haben“, erklärt Sicherheitsreferent LHStv Josef Geisler. Die Bezirkshauptmannschaft Imst sowie die Stadt Innsbruck werden ihre Schutzverordnungen für den Wald am Mittwoch erlassen.
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