Corona-Krise

Oster-Erlass: In Tirol „andere Ausgangslage“

Tirol
04.04.2020 19:00

Beim wegen verfassungsrechtlicher Bedenken umstrittenen Oster-Erlass des Bundes sieht die Tiroler Landesregierung eine andere Ausgangslage als für die anderen Bundesländer. Familien- oder andere Osterfeiern, bei denen Personen zusammenkommen, die nicht im selben Haushalt leben, seien durch die Quarantäne-Verordnung für sämtliche Tiroler 279 Gemeinden von vornherein untersagt.

„Die Quarantäne-Verordnung sieht vor, dass man ohnehin zuhause bleiben muss“, erklärte ein Sprecher der Landesregierung auf APA-Anfrage nach Rücksprache mit den Juristen im Haus. Die Ausgangssituation sei deshalb nicht vergleichbar. Eine private Feier, an der nicht im selben Haushalt lebende Personen teilnehmen, falle nicht unter die als „triftige Gründe“ genannten Ausnahmen, wie etwa der Weg zur und von der Arbeit.

„Unsere Lieben schützen“
Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hatte in einer Radiorede am Samstag die Tiroler darauf hingewiesen, dass „es leider nicht möglich sein (wird), Ostern so zu feiern, wie wir es gewohnt sind. Osterbräuche, Osterandachten und Familienfeiern können heuer nur im kleinen Rahmen stattfinden, damit wir uns und unsere Lieben schützen.“

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