OLG bestätigt Urteil

Einweisung nach Messer-Attacke in Kanzlei

Tirol
30.01.2020 15:00

Es war der blanke Horror! Wortlos stach im Vorjahr ein psychisch beeinträchtigter 69-Jähriger in einem Innsbrucker Anwaltsbüro auf eine Sekretärin ein und schlitzte ihr die Wange auf. Vor der Kanzlei wurde er geschnappt. Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Entscheidung, dass der Mann in eine Anstalt muss.

„Nie gab es Probleme mit ihm, der Angriff kam aus heiterem Himmel“, meinte der Erwachsenenschutzvertreter des 69-Jährigen im September des Vorjahres vor den Geschworenen am Innsbrucker Landesgericht.

„Er schaute mit starrem Blick durch mich durch“
Wie so oft war der seit Jahren psychisch beeinträchtigte Mann in seiner Rechtsanwaltskanzlei mitten im Zentrum der Landeshauptstadt aufgetaucht, um sich etwas Taschengeld zu holen. Termin hatte er aber keinen und so wollte ihn die Sekretärin vertrösten. „Er hatte einen starren Blick, schaute durch mich hindurch - und da habe ich auch schon einen Schlag gespürt und lag am Boden“, schilderte das Opfer. Sekunden später war klar: Es war nicht die Faust des Mannes, sondern er hatte mit einem vorher nebenan gekauften Küchenmesser zugestochen. „Ich habe ihr deshalb in die Wange gestochen, weil das das relativ Harmloseste ist“, so der Betroffene ungeniert, „ein guter Chirurg kann das mit drei Stichen nähen“.

Mann zeigte keine Spur von Reue und Einsicht
Reue zeigte der 69-Jährige aber nicht. Vielmehr betonte er, dass es sich um „Notwehr“ gegen die Sachwalterschaft gehandelt habe und er einer Mitarbeiterin „eins auswischen“ wollte. „Er war nicht in der Lage, das Unrecht dieser Tat einzusehen“, erklärte die psychiatrische Sachverständige. Die Gefährlichkeitsprognose sei daher sehr ungünstig und weitere Zufallsopfer nicht ausgeschlossen.

„Erfreulich, wenn er in Anstalt kooperativ ist“
Die Geschworenen kamen zum Schluss, dass der Mann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher muss. Gegen das Urteil wurde berufen. „Er nimmt brav seine Medikamente, zu den Kontrollen ist er zugänglich und durch seinen Erwachsenenschutzvertreter hat er eh einen, der auf ihn aufpasst“, fand sein Anwalt nun vor dem Oberlandesgericht, dass man die Einweisung durchaus bedingt nachsehen könnte. Doch der Drei-Richter-Senat war anderer Meinung! „Es ist erfreulich, wenn er in der Anstalt kooperativ ist. Dies heißt aber nicht, dass er dies auch auf freiem Fuß wäre“, urteilte der Vorsitzende Richter Ernst Werus. Eine bedingte Einweisung komme daher nicht in Betracht.

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