Betrunken unterwegs
„Keine Chance auf Arbeit“, lautet der Titel des Sonderberichts der Volksanwaltschaft, der die Realität von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt schildert. Tatsächlich werden Menschen, bei denen die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert wird, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. „Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur ein Taschengeld bekommen“, sagte Volksanwalt Werner Amon im Landtag.
Sein Kollege Bernhard Achitz ergänzte: „Sie haben keine Sozialversicherung und sind auf die Eltern angewiesen. Im Alter bleibt nur ein Leben am Existenzminimum. Pension gibt es keine.“
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