Volksanwaltschaft:

Nur Taschengeld statt Lohn für Behinderte

Salzburg
22.01.2020 18:39
Scharfe Kritik an der Arbeitssituation von Menschen mit Behinderung übt die Volksanwaltschaft in ihrem Sonderbericht, den sie am Mittwoch dem Landtag präsentierte. Problematisch: Wird die Arbeitsfähigkeit unter 50 Prozent klassifiziert, gibt es keinen Arbeitsplatz, keine Sozialversicherung und keine Pension.

„Keine Chance auf Arbeit“, lautet der Titel des Sonderberichts der Volksanwaltschaft, der die Realität von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt schildert. Tatsächlich werden Menschen, bei denen die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert wird, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. „Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur ein Taschengeld bekommen“, sagte Volksanwalt Werner Amon im Landtag.

Sein Kollege Bernhard Achitz ergänzte: „Sie haben keine Sozialversicherung und sind auf die Eltern angewiesen. Im Alter bleibt nur ein Leben am Existenzminimum. Pension gibt es keine.“

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