Das Unglück ereignete sich am 17. Dezember 2005 - ein stromaufwärts fahrender Schubverband rammte die Eisenbahnbrücke bei Krems und verschob einen Pfeiler um zwei Meter. Die Klage gegen den Schiffseigner und die beiden Kapitäne folgte auf dem Fuß.
Doch wie sich beim Prozess herausstellte, kann niemand für das Unglück verantwortlich gemacht werden. Der diensthabende Kapitän, der zuvor völlig gesund war, erkrankte plötzlich an einem viralen Infekt. Und das so schnell, dass er auch keine Hilfe mehr holen konnte.
Ihm wurde übel, er brach ohnmächtig zusammen und bewegte dabei das Ruder. Die Kollision mit der Brücke konnte er nicht mehr verhindern. Die Klage wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof abgewiesen. Eine Verurteilung wäre nur möglich gewesen, wenn ein Verschulden nachgewiesen worden wäre.
Kronen Zeitung
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