Insolvente Baufirma

Oststeiermark: Positive Signale für Herbitschek

Steiermark
28.11.2019 14:25

Der Fall der insolventen oststeirischen Herbitschek GmbH hat am Donnerstag die erste Gläubigerversammlung stattgefunden: Ein Insolvenzverwalterteam wurde bestellt, außerdem wurde die generelle Auftragslage der Baufirma in Ratten als positiv bewertet. Vier, offenbar schlecht kalkulierte Großprojekte, die Verluste gebracht hätten, wurden allerdings vom zuständigen Insolvenzverwalter bereits zurückgelegt.

Wie die Kreditschutzverbände AKV und KSV1870 mitteilten, wurden bisher keine der 289 Dienstnehmer gekündigt. Die Firma beschäftigt laut AKV 168 Arbeiter, 90 Angestellte und 31 Lehrlinge: „Ob und in welchem Umfang Restrukturierungsbedarf besteht, werden erst die weiteren Überprüfungen zeigen.“ Die monatlichen Lohnkosten belaufen sich auf rund 1,2 Mio. Euro ohne Sonderzahlungen. Zudem befinden sich 47 Dienstnehmer noch im Abfertigungssystem „alt“, sodass auch im Falle einer Sanierung Rückstellungen in einer Größenordnung von rund 1,9 Mio. Euro zu bilden sein werden.

Rund 240 Bauvorhaben liegen vor
Die 240 Bauvorhaben umfassen einen Auftragsstand von rund 25 Mio. Euro. Davon entfallen 11,9 Mio. Euro auf fünf Großprojekte. Vier davon wurden von Insolvenzverwalter Philipp Casper schon abgegeben. Beim fünften Projekt sei man um eine Alternativlösung bemüht. Die bisherigen Ergebnisse der Insolvenzverwalter habe gezeigt, dass die schlecht kalkulierten Großprojekte neben den Haftungen für die Herbitschek Projekt GesmbH für den wirtschaftlichen Niedergang verantwortlich sein dürften, so der Alpenländische Kreditorenverband. Im Vordergrund des Verfahrens stehe nun die Stabilisierung des Unternehmens und die Abwicklung der laufenden Aufträge.

„Von positiver Fortführungsmöglichkeit ist auszugehen“
„Nach dem derzeit vorliegenden Zahlenwerk ist von einer positiven Fortführungsmöglichkeit des schuldnerischen Unternehmens auszugehen“, hieß es seitens des KSV1870. Die Berichts- und Prüfungstagsatzung findet am 5. Dezember statt. In dieser Tagsatzung werden jene Forderungen geprüft, die bis zur Anmeldefrist bei Gericht einlangten. Die besondere Prüfungstagsatzung wird am 9. Jänner 2020 stattfinden. In dieser werden weitere Forderungsanmeldungen geprüft werden. Die besondere Prüfungs-, Schlussrechnungs- und Sanierungsplantagsatzung wurde für den 30. Jänner 2020 angesetzt.

Hält der Sanierungsplan?
Der Sanierungsplanvorschlag blieb bei einer 20-Prozent-Quote, zahlbar innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Sanierungsplans. Ob die Pläne halten, dürfte sich kommende Woche bei der Prüfungstagsatzung zeigen, sagte Franz Blantz vom AKV.

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