Freisprüche

Tieflader-Drama vor Bezirksgericht in Landeck

Tirol
16.10.2019 07:00
In Ischgl verlor vor fast genau zwei Jahren ein Lkw-Fahrer (37) aus Arzl im Pitztal bei einem Arbeitsunfall sein Leben. Der Familienvater wurde beim Entladen eines Tiefladers von einer herabfallenden Rampe am Kopf getroffen. War schon zuvor ein Defekt an der Rampe bekannt? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines langwierigen Prozesses am Bezirksgericht Landeck.

Zwei Bauleiter, ein Techniker und ein Mechaniker – alle bei einem Baukonzern beschäftigt – sowie ein Frächter aus dem Oberland mussten vor Richter Bruno Schönherr am Bezirksgericht in Landeck Platz nehmen. Vordergründig galt es die Fragen zu klären, ob grobe Fahrlässigkeit im Spiel war, als die defekte, linksseitige Laderampe des Tiefladers auf den Kopf des Pitztaler Lkw-Fahrers gefallen ist und ihn tötete.

„Wir haben von der defekten Laderampe gewusst“
Und es ging auch darum, ob vom Opfer selbst die Gefahr erkannt hätte werden müssen, die an der Laderampe von der verbogenen Gewindestange der Stahlspiralfeder ausgegangen ist. „Wir haben Tage vor dem tragischen Unglück von der defekten Laderampe gewusst und Reparaturversuche unternommen“, erklärten die vier Angeklagten des Baukonzerns. Schuld an der Tragödie seien sie nicht.

Und auch der Anwalt des Frächters konnte nicht nachvollziehen, warum sein Mandant auf der Anklagebank sitzt: „Der Tieflader gehörte ja der Baufirma. Da hätte mein Mandant auch zum Opfer werden können, wenn er ihn anhängt.“

„Keine Schulung nötig“
Ein geladener Sachverständiger erklärte, dass der Schaden erkennbar gewesen sei. Und er betonte, dass man eine intakte Laderampe problemlos absenken könne. „Fehlt aber die Spannkraft der Stahlspiralfeder, löst sich die Rampe sofort von selbst und man hat, wenn man darunter steht und nicht gefasst ist, keine Chance, ihr auszuweichen.“ Ein Tieflader sei aber keine komplizierte Maschine, es brauche keine eigene Schulung, um eine Rampe zu öffnen oder zu schließen.

Die Lebensgefährtin des Frächters erklärte, dass sie damals wegen Abwesenheit ihres Partners das Gespräch mit dem Arbeitsinspektor führte und dieser wegen der fehlenden Unterlagen ziemlich schroff gewesen sei. „Ich kann aber bestätigen, dass unser Fahrer auf die Bedienung des Tiefladers unterwiesen worden ist!“

Richter Schönherr fällte schließlich einen Freispruch für alle Angeklagten. Den Urteilsspruch begründete er damit, dass der Unfall zwar tragisch gewesen sei, man aber nicht die fünf Angeklagten dafür verantwortlich machen könne.

Gebi Schnöll, Kronen Zeitung

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