Behindert ist der 52-Jährige (Name der Redaktion bekannt) seit seinem 3. Lebensjahr. Seit Langem ist er alleinstehend, die Stadt zahlt ihm 220 Euro Monatsmiete für die kleine Wohnung. Er bekam bisher 468 Euro Grundsicherung monatlich und bezog daneben als von Kindheit an alleinstehender Behinderter 340 Euro die "erhöhte" Familienbeihilfe. "Familienbeihilfe, wie auch mein Pflegegeld der Stufe 1, 170 Euro, die in meinem Fall kaum reichen, dürften gar nicht als Teil meines monatlichen Einkommens gewertet werden", sagt der Mann.
In einem anderen Fall stellte nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest: Wer die "erhöhte" Familienbeihilfe bezieht, bekommt nur noch ein Drittel der Grundsicherung. Das trifft auf den Innsbrucker nun leider zu. Und daher setzt sich sein "Monatseinkommen" seit Jänner laut Bescheid des Landes so zusammen: 155 Euro Grundsicherung plus 340 Euro "erhöhte" Familienbeihilfe. Das macht insgesamt 495 Euro. "Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel", sagt der Behinderte nicht ohne Bitterkeit. Sein Einspruch wurde - mit Hinweis auf die einsame VwGH-Entscheidung - bereits abgelehnt.
"Ich derzahl's einfach nicht mehr"
Wer so einen Bescheid unterschreibt, sollte sich zuvor überlegen, dass er damit einen Menschen in den Ruin treibt!", sagt der 52-Jährige. Und: "Ich bin nicht der einzige, den dies trifft." Die Konsequenzen beschreibt er so: "Ich musste Internet und Festnetz-Telefon abmelden, ich kann die Schulden nicht mehr zahlen. Ich bin nicht mehr mobil, das käme zu teuer. Ausgehen, Treffen mit Freunden, was trinken – alles zu teuer! Und die Wohnungsversicherung muss ich auch abmelden, weil ich derzahl's einfach nicht mehr."
von Hans Licha, Tiroler Krone
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