Ein-Mann-Unternehmen

Krankenstand: „Die Betroffenen fallen in ein Loch“

Salzburg
12.10.2019 13:15
Diese Regelungen machen Selbstständigen das Leben schwer: 20 Prozent Selbstbehalt für Arztleistungen und Krankengeld erst ab dem 43. Krankheitstag! In Salzburg sind rund 20.000 Ein-Mann-Betriebe besonders hart betroffen. Krankheit bedeutet für sie: kein Einkommen. Der Salzburger Wirtschaftsverband fordert in einer Petition, die Lage zu verbessern – und zwar in ganz Österreich.

Es war eine falsche Bewegung, die Andi Zopf rund 20.000 Euro und viele Nerven kostete. Im April 2017 rutschte der selbstständige Elektriker auf einer Betonstufe aus, zog sich dadurch einen Bänderriss zu. Er konnte zweieinhalb Monate nicht arbeiten. „Der SVA war das egal, ich habe kein Krankengeld bekommen“, erzählt der St. Gilgener. Selbstbehalt und Betriebsausfall kosteten ihn insgesamt rund 20.000 Euro.

Verband fordert Besserung mit Petition
Zopf ist einer von rund 20.000 Ein-Mann-Unternehmern im Bundesland, die von den Regelungen besonders bedroht sind. „Viele Einzelunternehmer können es sich nicht leisten, krank zu werden“, sagt Hermann Wielandner. Er ist Landesgeschäftsführer des Salzburger Wirtschaftsverbandes, einer SPÖ-nahen Organisation. „Selbstständige bekommen erst nach 43 Tagen Krankengeld und maximal für 20 Wochen. Dazu kommen die Kosten durch Betriebsausfall und Selbstbehalt beim Arzt.“ Das wolle man mit einer Petition ändern – österreichweit. In diese setzt auch Zopf seine Hoffnung: „Gut, dass das Thema endlich auf den Tisch kommt. Die Betroffenen fallen in ein emotionales und wirtschaftliches Loch!“

So auch die Salzburger Fremdenführerin Christina S. (Name der Redaktion bekannt). 2016 hatte sie einen Autounfall, leidet bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Die SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) habe ihr nur rund 900 Euro Krankengeld für vier Monate ausbezahlt. Das Geld floss fast komplett in den Selbstbehalt.

Warum gibt es den überhaupt? „Selbstbehalte gibt es bei allen Sozialversicherungsträgern“, so SVA-Sprecherin Karin Nakhai. Kunden würden Arztleistungen so eigenverantwortlicher beanspruchen. „Wenn hier Änderungen gewünscht sind, ist der Gesetzgeber gefragt.“

Christoph Laible
Christoph Laible
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