Das nächste Fahrverbot für Lastkraftwagen und Sattelkraft-Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit Anähngern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt, steht in Tirol vor der Tür - und zwar am Donnerstag, den 3. Oktober, von Mitternacht bis 22 Uhr! Und zwar weil auch in Deutschland an diesem Tag ein Lkw-Fahrverbot erlassen wurde - es handelt sich um den Tag der Deutschen Einheit (Feiertag).
Das Verbot gilt für Fahrten, bei denen das Ziel der Fahrt in Deutschland liegt oder über Deutschland erreicht werden soll. Sowohl die Inntalautobahn (A12) als auch die Brennerautobahn (A13) sind davon betroffen.
Ausgenommen davon sind:
Lenker, die nachweislich ihren Wohnsitz in Österreich anfahren bzw. den Firmensitz in Österreich ansteuern und dort das Fahrverbot abwarten, können - wie bisher - ihre Fahrt dorthin fortsetzen. Es kann davon ausgegangen werden, dass zumindest dadurch das vorübergehende Ziel der Fahrt in Österreich gelegen ist.
Andere Fahrverbote bleiben unberührt
Andere Fahrverbote im Anschluss an das Sonderfahrverbot (das Nachtfahrverbot nach Paragraph 42 StVO und das Lkw-Fahrverbot aufgrund des Immissionsschutzgesetz-Luft) bleiben dadurch unberührt und sind zu beachten.
Wegen des Feiertages in Deutschland - Tag der Deutschen Einheit - wurde dort ein Lkw-Fahrverbot erlassen. Um auf Grund fehlender Einreisemöglichkeit nach Deutschland das Abstellen von Schwerfahrzeugen auf der Inntalautobahn und Brennerautobahn zu verhindern, sind entsprechende Maßnahmen zu setzen. Bereits in den letzten Jahren wurden für solche Tage Fahrverbote in Tirol erlassen, die sich sehr bewährt haben.
Wichtiger Hinweis
Aufgrund des gegenständlichen LKW-Fahrverbotes muss in den Morgenstunden des Freitag, 04.10.2019 ab 05.00 Uhr mit erhöhtem Schwerverkehrsaufkommen auf der Inntal- und Brennerautobahn gerechnet werden. Insbesondere werden sich auch im Bereich zwischen Brenner und Schönberg in Richtung Innsbruck und im Bereich zwischen Wörgl und Kufstein in Fahrtrichtung Deutschland Behinderungen durch Schwerfahrzeuge ergeben.
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