Mordversuch-Prozess

Auf schlafenden Häftling eingestochen: Lebenslang!

Steiermark
17.09.2019 16:29

Ein Häftling der Justizanstalt Graz-Karlau soll seinem Zellengenossen ein Brotmesser in den Bauch gerammt haben. Laut dem Angeklagten war es ein Unfall: Im Streit sei das Opfer auf das Messer gefallen. Er bekam eine lebenslängliche Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen Georgier versuchten Mord vor: Er habe seinem 32-jährigen Mithäftling aus Tschetschenien im Schlaf eine 21-Zentimeter-Klinge in den Bauch gerammt - und zwar so heftig, dass sich das Brotmesser verbog. Die Ersthelfer konnten sein Leben retten, der Mann musste einen Monat lang ins Krankenhaus.

Opfer sei gestürzt ...
Bei der Einvernahme gleich nach der Tat hatte der Angeklagte noch zugegeben, das Opfer gestochen zu haben - töten habe er es allerdings nicht wollen. Vor der Richterin revidierte er seine Aussage: Die beiden seien ins Streiten gekommen, daraufhin sei das Opfer gestürzt und auf das Brotmesser am Boden gefallen.

„Ich wollte meine Ruhe haben“
Es ist nicht das erste Mal, dass der 33-Jährige in Haft auffällig war. Fünfmal wurde er seit 2013 verurteilt, viermal während er in Haft war. Das Opfer sprach von einer schlechten Stimmung in der Karlau-Zelle. „Ich wollte meine Ruhe haben“, sagt der 32-Jährige, der auch um Verlegung angesucht haben soll. Zur Nacht der Tat konnte er nicht viel sagen: Er sei erst durch den Stich geweckt worden.

Als Motiv vermutet der Staatsanwalt, dass das Opfer die Freundin des Angeklagten mit einem Video erpresst haben soll. Über eines der zwei Handys, die die Insassen illegal in ihrer Zelle hatten, hielt der Georgier Kontakt mit ihr. Und dann wurde es interessant: Anwesend war nämlich nicht besagte Freundin, sondern seine Ehefrau aus Georgien. „Ich habe zwei Frauen“, sagte der Angeklagte nüchtern.

Ein Zeuge der Tat war ein weiterer Zellenbewohner. Als er vorgeführt wurde, versuchte der Angeklagte, ihm rasch die „aktuelle“ Version der Geschichte mitzuteilen: „Wir haben gestritten und sind auf den Boden gefallen.“ Das Urteil konnte er damit aber auch nicht verhindern.

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