Bauern „kündigten“

Almabtrieb in Kufstein heuer zum letzten Mal

Tirol
15.09.2019 07:00

In Tirol fällt im kommenden Jahr einer der bekannteren Almabtriebe voraussichtlich weg. Die Agrargemeinschaft Steinalpe will seine rund 70 Stück Vieh nicht mehr durch Kufstein treiben, beim Tourismusverband (TVB) langte ein „Kündigungsschreiben“ ein. Almbauern-Obmann Georg Strasser erklärte der „Krone“ die Gründe dafür.

Seit 1990 stehen Gäste und Einheimische Spalier, wenn die zwölf Bauern der Agrargemeinschaft Steinalpe vom Wilden Kaiser in Richtung Schwoich unterwegs sind, wo die meisten ihre Heimathöfe haben. Heuer ist der Abtrieb mit Volksfest für nächsten Samstag (21. September) geplant. „Wir gingen immer mit einem gewissen Stolz durch die Stadt, es war ein krönender Abschluss des Sommers“, schwärmt Almbauern-Obmann Strasser. Über einzelne Wermutstropfen sah man hinweg: „Man hat ja gleich ein rechtliches Theater, wenn bei einem Auto ein Seitenspiegel berührt wird – und bei so vielen Zusehern besteht immer ein gewisses Risiko.“

Schreiben an den TVB
Passiert ist zum Glück nie etwas Ernsthaftes, trotzdem gab es nun ein Schreiben an den Tourismusverband Kufsteinerland: „Wir treiben ab 2020 unser Almvieh beim Almabtrieb nicht mehr für die Veranstaltung des TVB durch das Stadtzentrum.“ Die Gründe werden gleich mitgeliefert. Zum einen sei das Ende der Almsaison aufgrund zunehmender Wetterextreme (Trockenheit!) nur schwer auf einen fixen Tag festzulegen. Zum anderen – und das ist wohl der wahre emotionale Grund – ärgern sich die Bauern über Tourismusabgaben für ihre Alm- und Nebengebäude. „Es ist frustrierend, wenn unsere Almhütten in Verbindung mit teuren Ausländerwohnsitzen gebracht werden“, schreibt Strasser. Getroffen hat es mehrere. Was ist in seinem Fall gemeint? Über seine 150 Jahre alte Hütte (neu gebaut 2016) ist laut Naturschutzbescheid ein Vermietungsverbot für fremde Personen verhängt. „Daher sind nur meine steirischen Verwandten, für kurze Zeit im Sommer, auf der Hütte.“

Abgabe für Verwandte
Trotzdem musste er zuletzt eine Freizeitwohnsitzpauschale entrichten, rückwirkend für 2014 bis 2018. 1656 Euro wurden von der Tourismusabteilung des Landes vorgeschrieben. „Und das, obwohl ich in keiner Weise profitiere. Meine Verwandten haben ja nicht einmal die Gästekarte mit den Leistungen, die damit verbunden wären.“ Das Land stellte nach seinem Einwand fest: Die per Naturschutzbescheid eingeschränkte Vermietung habe auf das abgabenrechtliche Verfahren keine Auswirkung - sprich: Zu zahlen ist trotzdem. Laut Gesetz geht es auch nicht um die Zahl der Übernachtungen, sondern um die Wohnnutzfläche der Hütte. „Das ist, wie wenn ich für meinen Traktor ein Autobahnpickerl zahlen müsste“, schimpft Strasser. Er will notfalls bis zum Verwaltungsgerichtshof gehen.

Bereits „Plan B“ für 2020
Beim TVB bedauert man nach „langjähriger guter Zusammenarbeit“ das Ende. Andererseits habe es zuletzt ohnehin Diskussionen gegeben, ob der Almabtrieb mitten in der Stadt noch zeitgemäß sei, betont Direktor Stefan Pühringer. Der „Plan B“ ist schon in der Schublade: ein „Kaiserherbstfest“ mit Handwerk, regionalen Produkten und Kulinarik – aber ohne Kühe. Diese werden künftig nur mehr in Umlandgemeinden durchmarschieren.

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