Prozess in Graz

Wahl-Causa: Diversion für Leibnitzer Wahlleiter

Steiermark
20.08.2019 12:48

Ein 65-jähriger ehemaliger Beamter der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz hat sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen Unstimmigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl im Mai 2016 verantworten müssen. Die Briefwahlstimmen wurden bereits Sonntagabend und nicht - wie bei der Niederschrift festgehalten - am Montag ausgezählt. Der Prozess endete mit einer Diversion und 5000 Euro Geldbuße.

In ganz Österreich gab es bereits mehrere Verfahren, weil in Bezirkshauptmannschaften Wahlkarten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl zu früh ausgezählt wurden. In manchen Fällen gab es Freisprüche, in Graz bereits eine Diversion für den Bezirkshauptmann von Südoststeiermark und einen Beamten. Diese wurde allerdings vom Oberlandesgericht aufgehoben, also muss dieser Prozess wiederholt werden.

Noch am Wahlabend ausgezählt
Am Dienstag musste sich der Bezirkswahlleiterstellvertreter aus Leibnitz verantworten, denn der Bezirkshauptmann war bei der Wahl im Urlaub. Oberstaatsanwalt Hans-Peter Kronawetter klagte das Vergehen der falschen Beurkundung an. Die Auszählung erfolgte noch am Abend des Wahltages. Auf der Niederschrift steht allerdings Montag.

Der Angeklagte war als Wahlleiter mit der Aufsicht betraut und hat die Niederschrift mit seiner Unterschrift ausgefertigt, obwohl er wusste, dass tatsächlich am Wahltag ausgezählt wurde. „Es gab gar keine Sitzung am Montag, die war am Sonntag“, hielt Kronawetter fest.

„Keine böse Absicht“
Der Verteidiger des Angeklagten verwies darauf, dass im Gegensatz zu anderen Bezirken in Leibnitz die Wahlbehörde sehr wohl beschlussfähig war und alle einstimmig für die Auszählung am Sonntag waren. Bei seinem Mandanten habe „keine böse Absicht und kein Vorsatz“ vorgelegen. Das Ergebnis sei korrekt ausgezählt worden. Der 65-jährige Beschuldigte gab vor Richterin Julia Riffel an: „Ich habe den Ablauf einfach so übernommen. Es war gängige Praxis, die Briefwahlkuverts Sonntagabend zu öffnen.“ Bei der Auszählung sei auch das Vieraugen-Prinzip eingehalten worden.

„Ist Ihnen klar, dass es eine Urkunde ist, die zum Beweis einer Tatsache gebraucht wird?“ fragte die Richterin. Der Angeklagte bejahte und merkte noch einmal an, dass lediglich das Datum falsch sei. „Damit sind Sie vollinhaltlich schuldig im Sinne des Strafantrages. Können wir das so festhalten?“ so die Richterin. Der Steirer antwortete leise mit einem „Ja“.

Diversion angenommen
Die Richterin meinte daraufhin, dass ihrer Ansicht nach der „Unrechtsgehalt nicht so hoch wie bei anderen Fällen“ sei. Sie bot eine Diversion mit Geldbuße an: Der Angeklagte muss 5000 Euro sowie 150 Euro Pauschalkosten zahlen. Der 65-Jährige nahm die Diversion an, der Oberstaatsanwalt sprach sich dagegen aus. Bis die Geldbuße getilgt ist, bleibt das Verfahren formell vertagt.

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