Im Juli 2018 sind 17 Anhänger der IBO in den wesentlichen Punkten mittlerweile rechtskräftig freigesprochen worden. Ein einzelnes Faktum musste auf Anordnung des Oberlandesgerichts neu verhandelt werden, und zwar der tätliche Angriff auf den Uni-Rektor Oliver Vitouch. Dabei ging es nur um die Frage, ob der Angeklagte den Rektor erkannt hat - dann hätte er nämlich gewusst, dass sein Angriff einem Beamten gilt, und dieser Sachverhalt wird höher bestraft.
Hörsaal gestürmt
Der Beschuldigte hatte bisher stets bestritten, dass er wusste, wem er einen Stoß versetzt hat. Das Ganze passierte 2016 im Zuge einer Aktion der IBÖ, die ein Student als Zeuge als „sehr beängstigend“ beschrieb. Die Aktionisten stürmten mit Megafon in den Hörsaal, waren teilweise vermummt und stellten eine Steinigung nach.
„In den Bauch geboxt“
Der Rektor kam dazu und wollte den Tumult beenden, fand jedoch kein Gehör. „Ich habe einen Mann, der offenbar Schmiere stand, am T-Shirt festgehalten und gesagt, wir warten jetzt auf die Polizei“, erzählte der Zeuge. Doch der Aktivist riss sich los, „also habe ich den Nächsten an der Lederjacke gepackt“. Doch dieser „zog die Faust auf und lachte spöttisch“, beschrieb der Rektor. „Dann hat er mir in die Bauchgegend geboxt und ich habe ihn losgelassen. Die ganze Gruppe ist johlend davongelaufen.“
„Recht ist immer flexibel“
„Der Rektor war ein richtiges Feindbild für die Identitären, ich glaube dem Angeklagten nicht, dass er ihn nicht erkannt hat“, meinte der Staatsanwalt. Der Verteidiger merkte an, dass dieser ganze Sachverhalt im Hauptprozess gar keine Rolle gespielt habe. „Das Recht ist immer flexibel“, konterte der Richter, sprach den IBÖ-Sympathisanten schuldig und verhängte sechs Monate bedingte Haft. Außerdem ordnete er Bewährungshilfe an, „damit ich Sie unter Kontrolle habe“. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung kündigten sofort Berufung an, auch gegen den Bewährungshelfer verwehrte sich der Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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