60.000 Euro Strafe

Tausende Stangen illegaler Zigaretten weiterverschickt

Salzburg
07.04.2010 12:26
Eine 45-jährige Frau aus Salzburg soll sich im Jahr 2005 an einem gewerbsmäßigen Schmuggel von 424.000 Stück Zigaretten von den Kanarischen Inseln über Österreich nach Deutschland beteiligt haben. Die 2.120 Stangen wurden in Paketen per Post an Kunden eines Internet-Versandes verschickt. Die mutmaßliche Beitragstäterin erhielt am Mittwoch am Landesgericht Salzburg eine 60.000 Euro hohe Geldstrafe, davon 10.000 Euro unbedingt.

Zusätzlich muss sie noch 5.000 Euro Wertersatzfreiheitsstrafe zahlen. Das Urteil des Schöffensenats (unter dem Vorsitz von Richter Wilhelm Longitsch) wegen "Schmuggels und Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben" und wegen des Verstoßes gegen das Tabakmonopol ist nicht rechtskräftig.

Weder die Angeklagte, die sich in der Verhandlung geständig zeigte, noch Staatsanwalt Reinhard Steiner gaben eine Erklärung ab. Laut Anklagebehörde ist der Republik Österreich durch den Zigarettenschmuggel ein Schaden von 56.000 Euro entstanden.

Stangen in kleinen Paketen nach Deutschland geschickt
Der Sohn einer Bekannten der Beschuldigten soll die kanarischen Glimmstängeln in 18 Lieferungen von Februar bis Juni 2005 von Teneriffa nach Hallein gesendet haben. Die 45-Jährige schickte die Stangen dann in kleineren Paketen an die Abnehmer nach Deutschland weiter, wie der Staatsanwalt erläuterte. 

Dazu die Angeklagte: Sie habe pro Paket nur zwei Euro verdient, "in Summe 1.000 Euro". Eine Freundin habe sie gebeten, für diese die Pakete weiterzuschicken. Zuerst habe sie auch gar nicht gewusst, dass das strafbar sein könnte. Das Geld habe sie für einen Urlaub mit ihrem schwerbehinderten Kind verwendet, erklärte die arbeitslose Frau, die 500 Euro Notstandshilfe bezieht.

"Wesentliches Glied einer Kette"
Der Verteidiger meinte, seine Mandantin hätte nur eine untergeordnete Rolle bei dem Schmuggel gespielt. Doch Richter Longitsch vertrat die Ansicht, dass die Frau als "ein wesentliches Glied einer Kette aufgetreten" sei, ohne deren Mitwirkung der Schmuggel nicht zustande gekommen wäre. Falls sie die 10.000 Euro nicht zahlt, blüht ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Monaten.
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