Zusätzlich muss sie noch 5.000 Euro Wertersatzfreiheitsstrafe zahlen. Das Urteil des Schöffensenats (unter dem Vorsitz von Richter Wilhelm Longitsch) wegen "Schmuggels und Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben" und wegen des Verstoßes gegen das Tabakmonopol ist nicht rechtskräftig.
Weder die Angeklagte, die sich in der Verhandlung geständig zeigte, noch Staatsanwalt Reinhard Steiner gaben eine Erklärung ab. Laut Anklagebehörde ist der Republik Österreich durch den Zigarettenschmuggel ein Schaden von 56.000 Euro entstanden.
Stangen in kleinen Paketen nach Deutschland geschickt
Der Sohn einer Bekannten der Beschuldigten soll die kanarischen Glimmstängeln in 18 Lieferungen von Februar bis Juni 2005 von Teneriffa nach Hallein gesendet haben. Die 45-Jährige schickte die Stangen dann in kleineren Paketen an die Abnehmer nach Deutschland weiter, wie der Staatsanwalt erläuterte.
Dazu die Angeklagte: Sie habe pro Paket nur zwei Euro verdient, "in Summe 1.000 Euro". Eine Freundin habe sie gebeten, für diese die Pakete weiterzuschicken. Zuerst habe sie auch gar nicht gewusst, dass das strafbar sein könnte. Das Geld habe sie für einen Urlaub mit ihrem schwerbehinderten Kind verwendet, erklärte die arbeitslose Frau, die 500 Euro Notstandshilfe bezieht.
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