Richtungsweisend

Steirerin bekommt “Viagra für Frauen” von Krankenkasse

Steiermark
10.03.2010 12:56
Das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen hat ein bahnbrechendes Urteil gefällt. Eine Steirerin bekommt zukünftig "Viagra für Frauen" von der Krankenkasse bezahlt. Die 47-Jährige konnte laut ihrer Anwältin nachweisen, dass sie seit der Entfernung beider Eierstöcke an schweren Depressionen leidet. Diese seien mit dem Testosteron-Medikament heilbar. Das Urteil ist seit Kurzem rechtskräftig.

Zwei Gutachten, ein gynäkologisches und ein psychologisches, mussten eingeholt werden, um zu beweisen, dass bei der 47-Jährigen eine Erkrankung vorliegt, die behandlungswürdig ist. Außerdem musste nachgewiesen werden, dass nur das Testosteronpräperat "Intrinsa" die Lebensqualität der Steirererin wiederherstellen könne.

Der Grazerin wurde im Alter von 14 Jahren der erste, mit 41 Jahren der zweite Eierstock entfernt. Grund dafür waren Zysten, die sich im Nachhinein als gutartig herausstellten. "Die Folgen dieser kompletten Eierstockentfernung, die einer Kastration gleichkommt, waren bei meiner Mandantin eine schlagartige Einstellung der Hormonproduktion, Gewichtszunahme, Schwindelanfälle, Erschöpfungszustände und Verlust des sexuellen Verlangens, was insgesamt bei meiner Mandantin zu einer schweren Depression geführt hat", erklärt die Anwältin Karin Prutsch.

Die 47-Jährige habe verschiedene Hormontherapien ausprobiert, bis sie mit Interinsa ihr altes Leben zurückbekam. Interinsa ist ein Pflaster für Frauen, das ähnlich wie Viagra wirken soll. Das Medikament muss bei heimischen Apotheken aus Deutschland importiert werden. Eine Packung mit acht Pflastern kostet rund 35 bis 40 Euro. Das Pflaster sollte alle drei bis vier Tage gewechselt werden, das macht eine Packung pro Monat.

"Richtungsweisende Entscheidung"
Die Krankenkasse der Steirerin, die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, wollte laut Prutsch die Kosten dafür nicht übernehmen, weil es sich um ein Lifestylemedikament handeln würde. Die 47-Jährige klagte vor dem ZRS und das Gericht gab ihr Recht. Ab sofort muss die BVA die Kosten für das Präparat übernehmen. Für die Anwältin war dies eine "richtungsweisende Entscheidung".

Das Urteil wird damit begründet, dass es durch die vollständige Entfernung beider Eierstöcke bei der 47-Jährigen zu einem "posttraumatischen Belastungssyndrom mit depressiver Reaktion und Angstsymptomatik bei Libidoverlust" gekommen sei. Somit liege eine psychische Störung mit Krankheitswert vor, deren Zustand sich durch die Gabe von Intrinsa besserte. Sowohl die körperlichen als auch die psychischen Beschwerden seien nicht mehr aufgetreten.

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