Anwalt kritisiert

U-Haft nach Attacke mit Skischuhen verhängt

Salzburg
06.03.2019 06:30
Nach einem wüsten Streit vor einem Skibus sitzt ein Moskauer Rechtsanwalt in U-Haft. Seit zwölf Tagen. Wegen Fluchtgefahr, aber auch wegen Tatbegehungsgefahr. „Unverständlich“, kritisiert sein Verteidiger, der Haftbeschwerde einreichte. Das Gericht aber spricht von „Aggressivität“. Es gibt sogar schon eine Anklage.

Der Vorfall spielte sich am 21. Februar in Dorfgastein ab. Dutzende Urlauber warteten nach einem langen Ski-Tag auf den Bus. So auch der Russe. Als die Bus-Türen öffneten, wollte jeder Erster sein. Das Gedränge artete aber in Streit und Schläge aus – ab da gehen die Versionen auseinander.

Anklage ist bereits eingelangt

Die Anklage lautet auf versuchte absichtlich schwere Körperverletzung. Demnach soll der Russe einen Österreicher (19) attackiert haben. Als der junge Wintersportler am Boden lag, soll der russische Advokat mehrmals mit den Skischuhen gegen dessen Kopf getreten haben. „Wie einen Fußball“, sprach das Opfer von wuchtigen Schlägen. Es trug dabei auch einen Skihelm und erlitt eine Gehirnerschütterung, eine Wirbel-Verstauchung und Abschürfungen.

Der Russe bestreitet die Skischuh-Attacken
Ganz anders die Version des Angeklagten: Eine Frau sei im Gedränge geschubst worden. Deshalb sei er eingeschritten und habe selbst etwas abbekommen, so Verteidiger Michael Hofer. Tritte mit den Skischuhen bestreitet er aber gänzlich.

Für beide Versionen gibt es Zeugen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Daniela Meniuk-Prossinger wird es aufklären müssen.

Tatbegehungsgefahr bei erster Tat?

Das Fragwürdige ist aber die Verhängung der Untersuchungshaft, bekrittelt Hofer: „Nach einer einmaligen Tat auf eine Tatbegehungsgefahr zu schließen, ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Gerade weil der Betroffene noch nie straffällig wurde und zudem selbst Rechtsanwalt ist. Hofer hat deswegen bereits Haftbeschwerde eingereicht.

Gericht spricht von „Aggressivität“

Laut Peter Egger, Sprecher des Landesgerichtes, wird die Tatbegehungsgefahr mit dem „Aggressionspotenzial“ begründet: Der Mann sei ohne erkennbaren Grund ausgerastet.

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