In Anstalt eingewiesen

Teenager (19) stach Opfer das Messer ins Gesicht

Salzburg
18.02.2019 13:53

Am Montag saß ein 19-Jähriger in Salzburg vor einem Geschworenengericht. Es ging um einen Gewaltausbruch, der sich am 7. September 2018 in einer Wohnung in Salzburg ereignet hat. Der junge Mann, der laut dem Neuro-Psychiater an einer psychischen Erkrankung leidet, griff in jener Nacht zu einem Küchenmesser und rammte es in das Gesicht seines Quartiergebers. 

Staatsanwältin Katrin Ferstl beantragte die Einweisung eine geschlossene Anstalt. Denn: Laut dem Sachverständigen war der Jugendliche zur Tatzeit nicht zurechnungsfähig. Daher kann ihm auch nicht das Verbrechen des versuchten Mordes angelastet werden, so Ferstl in Richtung der Geschworenen. Er selbst war gegenüber der Polizei tatsachengeständig. Auch vor Gericht bejahte er die Darstellung der Staatsanwältin: „Ich hab es nicht mehr ausgehalten“, verwies der psychisch Kranke auf Anmachversuch des deutlich älteren Opfers. Zudem sprach der etwas verloren wirkende Mann von Stimmen, die er damals hörte. Zugestochen hat er mit einem 20-Zentimeter-Küchenmesser während das Opfer in seinem Bett schlief. Dieses trägt seither eine Narbe, der betroffene Gesichtsbereich ist gelähmt. Vertreten wurde das Opfer von Anwalt Stefan Rieder vom Weißen Ring.

Der Jugendliche selbst hatte eine schwere Zeit hinter sich: mit Alkohol- und Drogenmissbrauch. Auch Gewalt prägte seine Jugend. Die Geschworenen stimmten einstimmig für die Einweisung in eine geschlossene Anstalt. Rechtskräftig. Wäre er zurechnungsfähig gewesen, wäre die Tat zudem als versuchter Mord gewertet worden. 

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